Serie toter Greifvögel in Bayern reißt nicht ab - erneut drei tote Tiere gefunden

Es ist qualvoll und grausam und die Ursache ist völlig unbekannt. Seit einiger Zeit werden in Bayern immer wieder tote Greifvögel gefunden - vergiftet mit der verbotenen Substanz Carbofuran. Die Polizei ermittelt.
Bayern - Die Serie toter Greifvögel in Bayern reißt bedauerlicherweise nicht ab. Erneut mussten zwei Uhus und ein Mäusebussard ihr Leben lassen. Sie wurden laut Landesbund für Vogelschutz (LBV) tot aufgefunden. Zwei Fundorte liegen in Niederbayern, einer in Oberbayern.
Vögel wurden vergiftet
Das LBV gab bekannt, dass die streng geschützten Tiere mit dem verbotenen Kontaktgift Carbofuran in Berührung kamen und in der Folge verstarben. Das geht aus einer toxikologischen Untersuchung hervor. Während die zwei Uhus im Landkreis Kehlheim starben, wurde der Mäusebussard im oberbayerischen Neuburg-Schrobenhausen gefunden. In unmittelbarer Umgebung lag ein toter, kleinerer Vogel, auch bei ihm wurde das Gift nachgewiesen.
Immer wieder Fälle in der Vergangenheit
In Bayern sind in der Vergangenheit immer wieder vergiftete Greifvögel aufgefunden worden. Die Polizei ermittelt auf Hochtouren. Bei der Suche nach dem oder den Tätern kamen in der Vergangenheit bereits Spürhunde und Drohnen zum Einsatz.
Der LBV verurteilt die Taten bereits und hat die Fälle zur Anzeige gebracht. „Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie die eines Uhus, ist kein Kavaliersdelikt. Solche Straftaten dürfen nicht folgenlos bleiben“, sagte Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter Naturschutz des LBV dem Bayerischen Rundfunk.
Gefahr für Hunde und Kinder
Auch für Bevölkerung geht eine Gefahr durch das Gift aus, was auch bei Kindern und beispielsweise Hunden zu Verletzungen führen kann. Der Kontakt mit der Haut reicht, um Vergiftungserscheinungen auszulösen. Der Landesbund für Vogelschutz ruft die Bevölkerung in den betroffenen Landkreisen dazu auf, besonders aufmerksam zu sein. Spaziergänger oder Hundehalter, die einen vergiftete Köder finden, sollten dies umgehend an die zuständigen Behörden melden.
nt