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Tatverdächtiger (42) nach Brandanschlag auf Asylbewerberunterkunft festgenommen

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Ein Papiercontainer und Fußmatten wurden im Oktober 2021 in Simbach am Inn in Brand gesetzt
Ein Papiercontainer und Fußmatten wurden im Oktober 2021 in Simbach am Inn in Brand gesetzt © Polizeipräsidium Niederbayern

Am Morgen des 16. Oktober 2021 wurden bei einer Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn ein Papiercontainer und Fußmatten in Brand gesetzt, wodurch es zu einem Sachschaden kam.

München/Simbach am Inn - Aufgrund intensiver kriminalpolizeilicher Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 42-jährigen Mann aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Der Beschuldigte wurde am 15. Dezember 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.

Nach vorläufiger Auswertung des sichergestellten Chatverkehrs des Beschuldigten besteht der Verdacht, dass er den Brand legte, um Bewohner der Unterkunft aus fremdenfeindlicher Motivation zu töten.

Aufgrund dessen wurde das Ermittlungsverfahren am 22. Dezember 2021 durch die Generalstaatsanwaltschaft München – Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus übernommen und wird u.a. wegen des Verdachts des versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung geführt.

Wie durch das Polizeipräsidium Niederbayern bereits am 16. bzw. 18. Oktober 2021 mitgeteilt wurde, konzentrierten sich die Ermittlungen zunächst auf die Identifizierung von zwei Personen, die in der Nähe des Tatorts gesichtet wurden. Durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Passau und der Staatsanwaltschaft Landshut konnten schließlich mehrere Personen identifiziert werden, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben sollen. In der Folge wurden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt, die am 15. Dezember 2021 an verschiedenen Standorten in den Landkreisen Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Deggendorf und im österreichischen Bregenz vollzogen wurden. Hierbei wurde auch das Mobiltelefon des Beschuldigten beschlagnahmt, dessen vorläufige Auswertung Grundlage für die derzeitige Bewertung ist. Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf eingelassen.

Anhaltspunkte für eine Eingliederung des Beschuldigten in eine extremistische Organisation bzw. eine unmittelbare Beteiligung von weiteren Personen an der Tat bestehen derzeit nicht. Diese Fragestellungen sind aber natürlich weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums Niederbayern

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