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Ließen Feuerwehler eine Frau (75) von Drehleiter in den Tod stürzen? So ging das Verfahren aus

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Von: Martina Hunger

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In der Oberpfalz stürzte eine Frau aus dem Korb eine Drehleiter und starb. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. (Symbolbild)
In der Oberpfalz stürzte eine Frau aus dem Korb eine Drehleiter und starb. Die Staatsanwaltschaft ermittelte (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert MichaelRobert Michael

Es sollte eigentlich ein Routine-Einsatz für die alarmierten Freiwilligen Feuerwehren rund um Sinzing werden, als sie im Juli 2022 zur Unterstützung des Rettungsdienstes hinzugezogen wurden. Doch dann geschah ein schreckliches Unglück. Die Staatsanwaltschaft ermittelte:

Sinzing (Landkreis Regensburg) – Nach dem tödlichen Sturz einer 75-Jährigen bei einem Rettungsversuch in der Oberpfalz ist das Verfahren gegen einen Einsatzleiter der Feuerwehr gegen Geldauflage eingestellt worden. Ihm wurde die fahrlässige Tötung der Seniorin vorgeworfen, wie es von der Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag hieß.

Im Juli 2022 sollte die 75-Jährige aus medizinischen Gründen mittels Drehleiter aus dem zweiten Stock eines Hauses in Sinzing (Landkreis Regensburg) geholt werden. Dabei wurde eine Trage mit einem Seil an der Drehleiter befestigt, um die Frau nach unten zu bringen. Hier soll der hauptbeschuldigte Feuerwehrmann falsche Anweisungen gegeben haben. Deswegen, so die Staatsanwaltschaft, befand sich der Kopf der Frau am Fußteil der Liege. Dadurch soll sich ihr Schwerpunkt so verlagert haben, dass die Trage kippte und die Frau zu Boden stürzte. Sie starb noch an der Unfallstelle.

Fünfstellige Geldauflage für hauptbeschuldigten Einsatzleiter

Neben dem Hauptbeschuldigten wurde auch gegen fünf weitere Mitglieder der Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening ermittelt. Diese Verfahren wurden wegen der geringen Schuld eingestellt.

Das Ermittlungsverfahren gegen den hauptbeschuldigten Einsatzleiter wurde mit dessen Zustimmung sowie mit der Zustimmung des Amtsgerichts Regensburg gegen eine fünfstellige Geldauflage eingestellt. Dass er ehrenamtlich tätig war, wurde laut Staatsanwaltschaft erheblich zu seinen Gunsten berücksichtigt. Wenn er die Geldauflage vollständig bezahlt, ist das Verfahren endgültig eingestellt.

mh/dpa

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