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„Einstieg in den Ausstieg“: Diese Corona-Regeln gelten ab 9. Februar in Bayern

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Von: Martin Weidner

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Söder Corona Regeln 10. Februar 2022
Ministerpräsident Markus Söder (CSU). © dpa (Montage)

München/Landkreis – Am Dienstag (8. Februar) hat die bayerische Staatsregierung einmal mehr über das weitere Vorgehen im Kampf gegen Corona beraten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte dazu bereits im Vorfeld Lockerungen angedeutet beziehungsweise sogar schon angekündigt.

Bayern wolle nun die entsprechenden Schritte zum „Einstieg in den Ausstieg“ einleiten (News-Ticker Dienstag, 8. Februar), hatte Söder am Montag nach der Vorstandssitzung der CSU unter anderem gesagt und ging damit auf Konfrontation zur Linie des Bundes, der sich wegen der hohen Omikron-Zahlen derzeit gegen etwaige Lockerungen sträubt. rosenheim24.de hatte über die geplanten Lockerungen bereits berichtet. Unter anderem wird die Staatsregierung nun tatsächlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorübergehend aussetzen.

Dieser „Sonderweg“ stieß bei der Bundesregierung auf herbe Kritik, vor allem bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch darüber hatte rosenheim24.de bereits berichtet. Welche Corona-Regeln in Bayern nun gelten, hat rosenheim24.de im Überblick zusammengefasst.

Allgemeines:

Die 15. Bayerische Infektionsschutzverordnung wird bis mindestens zum 23. Februar verlängert und dabei teilweise modifiziert/angepasst. Die neuen Regelungen treten am Mittwoch (9. Februar), 0 Uhr, in Kraft. Zudem wird die Staatsregierung dem bayerischen Landtag eine weitere Verlängerung der sog. „epidemischen Notlage“ vorschlagen/empfehlen, um damit eine sichere Rechtsgrundlage (§ 28a IfSG) für weitere Entscheidungen zu schaffen. Die „Hotspot-Regelung“ für Kreise/Städte mit Inzidenzen von 1000 und/oder höher bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen, bleibt laut Herrmann jedoch bis auf weiteres „suspendiert“.

Impfpflicht:

Bayern wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die eigentlich bundesweit ab dem 15. März gelten soll, vorerst aussetzen. Es brauche „längere Umsetzungsfristen“, betonte Staatsminister Dr. Florian Herrmann, der auch die Bundesregierung scharf angriff. Diese hätte lediglich eine „praxisuntaugliche Rechtsgrundlage“ geliefert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) würde mit seinen Plänen „in dichte Nebelbänke“ rasen. „Wir sind für die allgemeine Impfpflicht - geliefert hat der Bund bislang nur eine einrichtungsbezogene. Und dies in einer katastrophalen Form, die ins Chaos führt. Davor müssen wir unsere Behörden schützen“, sagte Herrmann zur Begründung.

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen (wie zum Beispiel Friseur oder Kosmetikstudio) sind in Zukunft wieder unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Bislang galt hier die 2G-Regelung. Allerdings gelten weiterhin strenge Auflagen wie Maskenpflicht. Die Pflicht zur Kontaktdatennachverfolgung entfällt jedoch.

Gastronomie:

Die Sperrstunde in der Gastronomie, die bislang zwischen 22 Uhr und 5 Uhr galt, wird ersatzlos gestrichen. Die übrigen Regelungen im Gastronomiebereich bleiben unverändert bestehen.

Mehr Zuschauer für Sport und Kultur:

Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig wird nicht mehr zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen differenziert. Zudem werden die Zuschauer-Obergrenzen angehoben. Im Sportbereich gilt eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Es gilt jedoch eine absolute Personenobergrenze von 15.000 Zuschauern.

Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen wieder zugelassen. Die weiteren Regelungen (2G-Plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverbot) bleiben bestehen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen.

Bäder/Thermen/Messen/Seilbahn:

Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht. Auch im Seilbahn-Bereich gibt es eine deutliche Kapazitätserhöhung auf maximal 75 Prozent (bislang 25 Prozent). Bäder, Thermen und Saunen sind künftig wieder unter 2G-Bedingungen zugänglich (bislang 2G-Plus).

Kitas:

Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung (Kita) nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür sollen die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten.

Impfzentren:

Bayern wird die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen. Die Verlängerung der Finanzierung der Impfzentren garantiere „eine bedarfsgerechte Fortführung des Impfbetriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen“ und schaffe Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene, hieß es dazu von der Staatsregierung. Schwerpunkte der Bayerischen Impfstrategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impfangebote.

mw

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