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„Spezi“-Streit vor Gericht: Paulaner will keine Lizenzgebühren zahlen

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Von: Benjamin Schneider

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Paulaner Spezi
Nach Ansicht Paulaners ist eine Lizenz für die Bezeichnung „Spezi“ nicht notwendig.  © picture alliance/dpa | Lennart Preiss

Die Münchner Großbrauerei Paulaner ist im Streit um Lizenzgebühren für die Bezeichnung „Spezi“ für Cola-Limonade-Mischgetränke vor Gericht gezogen. Es geht um viele Millionen Euro.

München - Darf die Großbrauerei Paulaner eine Cola-Limonadenmischung weiter als „Spezi“ verkaufen? Über diese Frage wird seit Dienstag vor dem Landgericht München I gestritten. Die mittelständische Augsburger Riegele Brauerei sieht sich als Erfinderin des Mixgetränks und will Lizenzgebühren für die Verwendung des bekannten Namens. Dafür sieht Paulaner keine rechtliche Grundlage. Nach dem Auftakt wollen die Parteien nun über eine Einigung beraten. Der Streitwert liegt bei 10 Millionen Euro. Ein Urteil könnte am 30. August verkündet werden.

Paulaner und Riegele keine Spezis vor Gericht

„Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat“, sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Brauerei mit seinem Vater leitet. Mitte der 1950er Jahre ließen die Augsburger das Warenzeichen „Spezi“ eintragen und prägten den Slogan: „Ein Spezi muss dabei sein“, in Anspielung auf die in Süddeutschland verbreitete Bedeutung „guter Freund“. 1977 gründete Riegele einen Verband, um die Produktion mit Hilfe anderer Brauereien in Lizenz zu erweitern.

Keine Lizenz mehr nötig für Bezeichnung „Spezi“?

Kern des aktuellen Streits ist eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG, die beide Parteien unterschiedlich werten. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag. Bei einem Absatz von 900.000 Hektolitern jährlich könnten bei Paulaner dafür bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr fällig werden, rechnete das Gericht vor.

Nach Ansicht Paulaners ist eine Lizenz dagegen gar nicht notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und nebeneinander zu existieren. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen, so die Münchner Brauerei. Zudem habe sich Spezi mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung für diese Art von Cola-Limo-Mischungen entwickelt.

Urteil im Spezi-Streit am 30. August

Ein Urteil in dem Rechtsstreit wird 30. August erwartet. Nach Berichten der Bild-Zeitung sieht das Landgericht München I die Paulaner-Brauerei im Recht.

bcs/red

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