Erste Details zu den geplanten Maßnahmen waren bereits im Vorfeld der Beratungen durchgesickert. rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet. Zusammengefasst gesagt ging es vor allem darum, welche „Vorteile“ Geimpfte und Genesene gegenüber Ungeimpften erhalten sollten (News-Ticker Dienstag, 10. August).
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte im Vorfeld bereits Druck gemacht. „Wer sich nicht impfen lässt, trägt auch die Verantwortung. (...) Und die heißt dann auch, dass die Steuerzahler dafür nicht alle Kosten übernehmen können. Und das muss man dann selbst zahlen“, sagte er in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Söder warnte vor einer „Pandemie der Ungeimpften“ und ergänzte: „Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet sich und andere.“ Zugleich betonte er, dass Geimpfte keine Gefahr darstellen würden und man diesen Personen deswegen verfassungsrechtlich zwingend die Grundrechte zurückgeben müsse.
Auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Verhandlungen haben Merkel, Söder sowie Michael Müller (SPD), seines Zeichens Regierender Bürgermeister von Berlin, die neuen Regeln der Öffentlichkeit vorgestellt. Oberstes Ziel der Maßnahmen sei es, einen weiteren Lockdown im Herbst zu verhindern, betonten alle Beteiligten unisono.
rosenheim24.de hat die neuen Corona-Regeln im Überblick zusammengefasst.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ - die rechtliche Grundlage für die Corona-Politik von Bund und Ländern - wird über den 11. September hinaus verlängert. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist ein Rechtsbegriff in §5 Abs. 1 Satz 4 des deutschen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der Begriff wurde anlässlich der Covid-19-Pandemie in Deutschland mit Wirkung zum 28. März 2020 in das IfSG eingeführt.
Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werden negative Corona-Tests ab spätestens 23. August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur, in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseuren, Hotels, Restaurants und auch die Teilnahme an Veranstaltungen. Ausnahmen kann es demnach für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen (unter 35) geben. Außerdem können die einzelnen Länder weitere Einschränkungen vornehmen.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll.
Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Die Begründung vom Bund lautet: Es gibt die kostenlose Impfung. Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) „verbindlich vorgeschrieben“ sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben. Söder wird für Bayern noch eigene Regeln herausgeben.
Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, exakte Hygienekonzepte müssen jedoch vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen. Die einzelnen Länder können weitere Einschränkungen treffen.
Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen“, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.
Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) und die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.
mw/mh/mz
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