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Tödliche Festnahme: Petition fordert Anklage

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Von: Bettina Pohl

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Dieses Bild entstand bei der Mahnwache für den 33-jährigen Andre B. © Karolina S.

Burghausen - In rund einem Monat jährt sich der Tag, an dem Andre B. sein Leben verlor. Bislang wurde noch keine Anklage gegen den Todesschützen erhoben - nun soll eine Petition Druck machen:

Am 25. Juli jährt sich der Tag, an dem Andre B. in der Burghauser Herderstraße sein Leben verlor - durch einen Schuss in seinen Hinterkopf, abgefeuert von einem Zivilfahnder. Gegen den 33-Jährigen lag ein Haftbefehl vor, er soll mit Marihuana gedealt haben. Gegen 18 Uhr trafen ihn zwei Polizisten vor dem Wohnblock, in dem seine Freundin wohnte, vor. Die geplante Festnahme missglückte, einer der beiden Zivilfahnder feuerte eine Kugel auf den wohl flüchtenden Andre ab - und verletzte ihn tödlich.

Eine Anklage gegen den Zivilfahnder wurde bislang nicht erhoben, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein dauern an. Noch ist nicht geklärt, wann und ob überhaupt Anklage gegen den 36-jährigen Schützen erhoben wird. "Wir hoffen sehr, dass es vor Ablauf des Jahres zu einer Entscheidung kommt", entgegnet Oberstaatsanwalt Giese von der Staatsanwaltschaft Traunstein am Montag gegenüber unserer Redaktion. Das Ende der Ermittlungen sei in absehbarer Nähe.

Aus dem nächsten Umfeld Andres wird der Vorwurf lauter, das Verfahren würde verschleppt werden. Aus diesem Grund startete die Freundin des Erschossenen, Karolina S., am Sonntag eine Petition, die sich an die Staatsanwaltschaft richtet. Die Aufforderung: Es soll Anklage gegen den Schützen erhoben werden.

bp

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