B12: Neues Urteil gegen Lkw-Fahrer

Traunstein - Bei einem Unfall auf der B12 bei Heldenstein kam 2011 ein Polizist ums Leben. Nun gibt es ein neues Urteil für den verantwortlichen Lkw-Fahrer:
+++UPDATE 13:16 Uhr+++
Von einer "Verkettung unglücklichster Umstände" sprach Richter Florian Greifenstein bei seiner Urteilsbegründung im Juli 2012. Und davon, dass das "Maß des Verschuldens relativ gering" sei. Trotzdem stand am Ende ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie eine geringe Geldstrafe (1800 Euro) für den Angeklagten. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Prozess dazu fand am Donnerstag, 31. Januar, am Landgericht Traunstein statt. Nun steht das neue Urteil fest: der angeklagte 31-jährige Lkw-Fahrer wurde zu einer höheren Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Insgesamt handelt es sich hier um 3000 Euro. Das sind nun 1200 Euro mehr, als er in erster Instanz am Amtsgericht in Mühldorf auferlegt bekommen hatte. Außerdem trägt der Angeklagte die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin im Berufungsrechtszug.
Zum Urteil aus dem Jahr 2012:
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Der 31-jährige Lkw-Fahrer hatte am 6. September 2011 auf der Bundesstraße 12 zwischen Ampfing und Heldenstein einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die Frage nach seiner Schuld stand in der dreistündigen Verhandlung nie zur Debatte.
Für einen Moment hatte der gebürtige Inder an jenem Tag die gebotene Vorsicht im Straßenverkehr vermissen lassen. Letztlich hätte wahrscheinlich schon ein kurzer Blick nach links gereicht, um den Unfall zu vermeiden. Ein "augenblickliches Versagen" nannte es der Richter am Ende.
Wie es zum Unfall kam:
Detailliert war zuvor der Hergang des Unfalls rekonstruiert worden - sowohl aus Sicht der Polizisten, als auch aus dem Blickwinkel des Angeklagten. Der Streifenwagen der Mühldorfer Polizei war demnach gegen 11.50 Uhr mit Blaulicht und Martinshorn auf der B12 in Richtung München unterwegs. Die Besatzung, ein 31-jähriger Polizeiobermeister und sein 35-jähriger Beifahrer, waren zu einem Verkehrsunfall bei Schwindegg gerufen worden. Auf der langen Geraden zwischen Ampfing und Heldenstein setzte der Dienst-BMW zum Überholen an, nachdem die Fahrzeugkolonne vor ihnen Platz für eine Gasse machte. Angeführt wurde sie von einem Sattelzug, der einen Baukran geladen hatte.
Zum gleichen Zeitpunkt hatte in Fahrtrichtung wenige hundert Meter weiter vorn der 31-jährige Lkw-Fahrer seinen Betonmischer auf einer Zufahrt zur A94-Baustelle gewendet und wollte wieder nach links auf die B12 in Richtung Mühldorf einbiegen. "Der Laster mit dem Kran hat rechts geblinkt. Ich dachte, er will in die Baustelle rein und lässt mich vorher raus", erklärte der Angeklagte. Deshalb sei er mit seinem Fahrzeug losgefahren.
Der 31-Jährige ließ noch ein letztes, von rechts kommendes Fahrzeug passieren und fuhr weiter in die Straße ein - ohne zu ahnen, dass der Blinker des Lasters nicht ihm, sondern dem Polizeifahrzeug gegolten hatte, das mitten im Überholvorgang steckte.
Der BMW prallte mit der Beifahrerseite gegen den Betonmischer, der 35-jährige Polizeikommissar war sofort tot. Der Fahrer des Dienstwagens kam mit vergleichsweise leichten körperlichen Verletzungen ins Krankenhaus, an den psychischen Folgen des Unfalls leidet er bis heute. Erst im März 2012 hat er nach eigener Aussage seinen Dienst wieder aufgenommen.
Immerhin stand nach den Ausführungen des Sachverständigen im ersten Prozess "zweifelsfrei" fest, dass ihn keine Schuld trifft: "Er hat getan, was er konnte, und sogar noch schnell reagiert." Auch der Fahrstil des Beamten sei der Situation "absolut angemessen" gewesen. "Das war keine wilde Überholerei."
Sehen konnte der Fahrer des Betonmischers den Polizeiwagen von seiner Position in der Ausfahrt laut dem Bericht des Sachverständigen nicht. Und es ist wohl ein weiteres unglückliches Detail dieses schrecklichen Unfalls, dass er trotz des geöffneten Beifahrerfensters das Martinshorn nicht gehört hat.
Der verstorbene Polizist hinterließ Frau und Kinder. Die Ehefrau des 35-Jährigen war in dem Prozess im Juli 2012 als Nebenklägerin aufgetreten.
Mit seinem Urteil - 90 Tagessätze á 20 Euro - blieb Florian Greifenstein deutlich unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, die nicht nur auf eine höhere Geldstrafe, sondern auch auf ein dreimonatiges Fahrverbot aus war. Die Verteidigung dagegen machte schon vor dem Schuldspruch klar, dass sie eine geringe Geldstrafe akzeptieren würde.
Letztlich beließ es Florian Greifenstein dabei, auch weil es der erste Unfall für den 31-jährigen Lkw-Fahrer war, der immer wiederholte: Es tut mir leid. Das ist einfach furchtbar."
red/ha/Mühldorfer Anzeiger