1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Münchner Amoklauf: OEZ-Waffenhändler zu Haftstrafe verurteilt

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Prozess gegen Waffenhändler vom Münchner Amoklauf
Der Angeklagte Philipp K. (M) wird am 19.01.2018 in München (Bayern) im Landgericht in den Verhandlungssaal geführt © picture alliance / Sven Hoppe/dp

München - Neun Todesopfer, eine Stadt in Panik: Der Amoklauf eines Schülers hat im Juli 2016 München schwer getroffen. Der Täter erschoss sich selbst und kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Verkäufer der Tatwaffe soll nun jahrelang ins Gefängnis.

Update 12.43 Uhr: Urteil gefallen

Das Landgericht München I hat den Händler der Waffe für den Münchner Amoklauf zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Es sprach Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Der 33-Jährige aus Marburg (Hessen) hatte die Pistole an den jugendlichen Täter verkauft, der im Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschoss. Erstmals wird damit ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war.

Der 18-jährige Schütze David S. hatte die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei Händler Philipp K. in Marburg abgeholt. Über das Darknet, einen verborgenen Teil des Internets, hatten die beiden zusammengefunden. Dort hatte Philipp K. unter dem Decknamen "rico" seine Waffen angeboten.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft verlangt. Erst durch den Waffendeal sei die Tat am OEZ möglich geworden. Philipp K. habe wegen der Umstände des Waffenverkaufs davon ausgehen müssen, dass Menschen verletzt oder getötet werden sollen. Die Verteidigung plädierte dagegen für dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben. Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte.

Die Angehörigen der Opfer hatten als Nebenkläger eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte. Die beiden habe eine rechte Gesinnung geeint. Der Angeklagte selbst betonte hingegen im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Dessen Opfer waren vorwiegend junge Menschen mit Migrationshintergrund. Dennoch gingen die polizeilichen Ermittler davon aus, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, nicht etwa aus politischen Gründen. Seine Opfer glichen demnach den Altersgenossen, die ihn jahrelang gemobbt hatten.

dpa

Vorbericht

Nach einer letzten Nebenklägerin soll die Verteidigung plädieren. Es wird erwartet, dass noch heute ein Urteil gesprochen wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Philipp K. unter anderem fahrlässige Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandel vor. Die Anklage hat sieben Jahre und zwei Monate Haft verlangt. Die bisherigen Nebenkläger forderten eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.

Nach ihrer Ansicht sprechen viele Indizien dafür, dass Philipp K. wusste, was sein junger Kunde mit der Pistole Glock 17 und mehreren Hundert Schuss Munition vorhatte. Angeklagter und Amokläufer hätten eine rechtsradikale Gesinnung geteilt.

Am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt, ehe er sich selbst tötete. Seine Opfer waren fast durchweg junge Menschen mit Migrationshintergrund.

dpa

Auch interessant

Kommentare