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"Ich verspürte ein Verlangen, sie anzufassen"

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Mühldorf/Waldkraiburg - Ist es keine Straftat, eine wildfremde Frau mit dem Rad zu verfolgen und an den Po zu grabschen? Nicht in diesem Fall aus Waldkraiburg...

Ein 42-Jährige musste sich nun vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen sexueller Nötigung mit Gewalt und wegen Beleidigung verantworten.

Er verfolgte im Juli 2011 eine Brasilianerin, die in Aschau zu Besuch war, mit dem Rad vom Edeka-Markt in der Graslitzer Straße in Richtung Aschau und bedrängte sie mit "sexuellen Absichten". Der Polizei sagte er damals:"Sie war schön", und: "Ich verspürte ein Verlangen, sie anzufassen." Während der Verhandlung schwieg er. Der Mann wurde von Richter Florian Greifenstein und zwei Schöffen freigesprochen.

Richter spricht von "Taktlosigkeit"

Der Mann, dem ein Gutachter "verminderte Intelligenz, eine Störung der Sexualpräferenz sowie eine komplexe sexuelle Funktionsstörung" bescheinigte, fiel schon früher mit solchen Geschichten auf.

"Er gebrauchte in diesem Fall keine Gewalt", stand für den Richter fest. "Er hat sich zu einer Taktlosigkeit hinreißen lassen, aber beleidigen wollte er sie nicht", war er überzeugt. Er nannte den Angeklagten einen "strafrechtlichen Gratwanderer"; er erschreckt gerne junge Frauen. Man dürfe die psychiatrischen Eigenarten nicht außer Acht lassen. Zwar habe W. sexuelle Absichten gehabt, was er weiter vorgehabt hatte, sei Spekulation.

Der Polizei ist Gerd F. seit 2001 bekannt. Er näherte sich jungen Frauen, sprang aus dem Gebüsch, packte sie etwa am Arm und schrie "Hu" oder "Buh". Der Polizeibeamte H., der bei der Vernehmung im Sommer 2011 anwesend war, sagte im Zeugenstand, dass einige Frauen F. bei früheren Belästigungen identifizieren konnten. 2006 wurde F. erst wegen Vergewaltigung angeklagt, dann aber wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe und einer ambulanten vierjährigen Therapie verurteilt.

Polizist H. nahm die Zeugenaussage der Brasilianerin, die ihren Freund in Aschau besucht hatte, auf. Sie hatte Angst nach dem Vorfall und fühlte sich beleidigt. Zur Verhandlung kam sie nicht nach Deutschland gereist. Daher musste das Gericht mit den Protokollen der Vernehmungen Vorlieb nehmen.

Der Angeklagte sah die hübsche Frau im Supermarkt mit einem Wörterbuch in der Hand und versuchte mit ihr ins Gespräch zu kommen, was aufgrund der Sprachbarriere unmöglich war. Plötzlich berührte er sie an der Schulter, was ihr unangenehm war, sie wich zurück. Nach dem Einkaufen wollte sie nach Aschau radeln, fuhr aber erst in die falsche Richtung und machte kehrt. Da fiel sie dem Mann mit der dicken Brille und dem Schnauzbart erneut auf, "wegen ihrer Schönheit". Er beschloss, ihr mit dem Rad hinterher zu fahren.

Sie rief: "Don't touch me"

Als er sie auf dem Radweg eingeholt hatte, brachte er sie dazu, stehen zu bleiben und neben ihm herzugehen. Er sprach von Pizzaessen und wollte sie in einen Waldweg drängen, plötzlich umarmte er sie, streifte ihre Brust und grapschte ihr an den Po. Sie rief "Don't touch me", stieß ihn weg und eilte davon. Auch er entfernte sich.

Verängstigt versuchte sie am Kreisel vergeblich Autofahrer anzuhalten. Sie erblickte den Täter, wie er in sein Handy tippte, da fürchtete sie, er hole Verstärkung und sie radelte schnell zu ihrem Freund heim.

Für den Richter war ausschlaggebend, dass F. sie nicht vor dem Laden abgepasst hatte, sondern sie zufällig nochmal sah, als sie in die falsche Richtung radelte und ihr dann folgte. Er fasste ihr nicht unter die Kleidung, wurde nicht grob und ließ sich von ihr verscheuchen. "Ich bemerkte, dass ich Scheiße gebaut hatte, wegen sowas hatte ich schon mal Ärger mit der Polizei", hat er nach der Tat bei der Vernehmung gesagt. Eine verbale Beleidigung war ihm nicht nachzuweisen, das Opfer spricht kein Deutsch.

kla/Mühldorfer Anzeiger

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