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Sind Clubs und Behörden der Region machtlos gegen gefälschte Tests?

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Von: Christina Eisenberger

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Modellprojekt maskenfreie Party in Schleswig-Holstein
Besucher tanzen in einer Diskothek. © Markus Scholz/dpa (Symbolbild)

Sind gefälschte Tests und Impfnachweise nicht mehr von echten unterscheidbar? Die Clubbetreiber der Region und die Behörden scheinen machtlos.

Region - „Die sind mittlerweile so gut gefälscht, dass du es gar nicht erkennen würdest.“ Sandra Nikolic leitet den Club „Universum“ in Wasserburg und spricht aus, womit derzeit viele Nachtgastronomen konfrontiert sind: In den Clubs gilt 3G+, also ein Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder Personen, die einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das Problem: Die Tests muss man mittlerweile selber zahlen und insbesondere PDF-Dateien lassen sich leicht fälschen.

Wenn die Feierwilligen bei den Clubs Schlange stehen, werden also beim Eintritt die 3G+ abgeprüft. Die Mitarbeiter im Universum prüfen sehr genau, doch man sei nicht gezwungen, PCR-Tests zu scannen. Andere Formen, etwa ausgedruckt, seien auch erlaubt. Hier sei es eben schwierig zu sagen, was gefälscht ist und was nicht, so Nikolic.

3G+ Kontrollen: Fälschungen nicht erkennbar?

Das Sinners in Mühldorf hat extra Personal eingestellt, um die 3G+ kontrollieren zu können, erklärt Betreiber Maximilian Kendlinger. Mit den Impfausweisen mit QR-Code würde alles klappen, doch bei den PCR-Tests sei es „wahnsinnig schwer zu erkennen, ob es eine Fälschung ist oder nicht“. Man kontrolliere „extrem“, weil man als Betreiber auch kein Interesse an Schwierigkeiten habe.

Aber „die ganzen Urkunden auf Echtheit genau zu prüfen - wo fängt es an und wo hört es auf?“ Manche seien so schlecht gemacht, die erkenne man leicht, aber ansonsten glaubt auch Kendlinger: „Durch die kostenpflichtigen Tests wird es noch viel mehr. Wenn sich jemand nicht impfen mag, hat er sich früher die Arbeit gemacht“ und sei zum Testen gegangen, aber jetzt sei sich da Kendlinger nicht mehr so sicher.

Zum Nachlesen: Gefälschter PCR-Test als Eintrittskarte in den Club? Diese Strafen drohen

Im Uschihaus in Tüßling hängt ein Zettel, auf dem steht, dass das Fälschen eine Straftat sei und man Hausverbot bekomme, wenn man erwischt werde, erklärt Geschäftsführer Martin Obereisenbuchner. „Ich denke, das ist den meisten von den Jungen gar nicht so bewusst“, so Obereisenbuchner. Auch das Uschihaus kontrolliere streng, Screenshots seien etwa nicht akzeptiert. Auch ein QR-Code muss dabei sein. „Was in unserer Macht steht, überprüfen wir. Für alles andere ist die Polizei zuständig.“

Digital oder analog - Verschiedenste Testnachweise gültig

Doch welche Nachweise braucht es denn grundsätzlich bei einer Einlasskontrolle? „Testnachweise können in digitaler oder analoger Form vorgelegt werden. Analog bedeutet, den Testnachweis oder Impf- bzw. Genesenenstatus in Papierform vorzuhalten. Da ohne Kontrolle des Personalausweises eine Zugangskontrolle wenig Sinn ergibt, ist auch diese notwendig“, erklärt Alexandra Rothenbuchner, Pressesprecherin des Landratsamts Berchtesgadener Land. Dabei seien alle Testzertifikate nach § 2 Nr. 7 SchAusnahmV zugelassen. Nicht jedes Zertifikat müsse mit einem QR-Code ausgestattet sein.

Die Nachweise müssen jedoch „kritisch geprüft“ werden, wie Pressesprecher Michael Fischer vom Landratsamt Rosenheim erklärt. Etwa - falls vorhanden - den QR-Code scannen, den Ausweis kontrollieren und die „zeitliche Geltungsdauer“ der 3G+ überprüfen.

Testnachweise dürfen nach wie vor als PDF-Dokumente ausgestellt werden, wie Markus Huber vom Landratsamt Altötting erklärt. Diese seien „naturgemäß weitaus weniger fälschungssicher“ als Testnachweise mittels QR-Code. Vereinzelt seien „dem Landratsamt bereits aus Sicht von Anbietern, Veranstaltern oder Betreibern „zweifelhafte“ Testnachweise zur weiteren Begutachtung vorgelegt“ worden, so Huber. Jedoch seien bisher keine tatsächlich gefälschten Testnachweise bekannt geworden.

Sollte das Landratsamt jedoch Fälschungen entdecken, werde dies an die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden weitergegeben. Denn das Fälschen von Tests kann eine Urkundenfälschung darstellen und zu bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe führen.

Polizei: Vermehrtes Aufkommen gefälschter Impfzertifikate?

In Stadt und Landkreis Rosenheim hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd seit Beginn der Corona-Pandemie bisher sechs Fälle „von mutmaßlich gefälschten Testnachweisen“ registriert, wie Pressesprecher Stefan Sonntag erklärt. Doch die Sorge liegt offenbar woanders: „Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd wurden in diesem Zeitraum bislang 15 Ermittlungsverfahren wegen gefälschten Impfzertifikaten eingeleitet. Die gefälschten Impfzertifikate wurden in sechs Fällen in Apotheken und in fünf Fällen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen oder Ermittlungen festgestellt. In vier Fällen erfolgten Hinweise durch Bürger. In zwölf der 15 Ermittlungsverfahren konnten Beschuldigte ermittelt werden“, so Sonntag weiter.

Der Polizeisprecher stellt im Bezug auf Impfnachweise jedoch klar: „Auch wenn aktuell im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bislang nur Einzelfälle polizeilich bekannt geworden sind, kann ein vermehrtes Aufkommen von gefälschten Impfzertifikaten angenommen werden. Die Polizei wird im Rahmen ihrer Befugnisse entsprechende Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.“

Sandra Nikolic fragt sich, ob man die Fälschungen noch stoppen kann. „So wie sie damals Ausweise gefälscht haben, machen sie es auch jetzt mit den Impfungen.“

ce

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