Zugunglück bei Garmisch: Ermittlungen nun gegen vier Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft München II hat nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgeweitet.
Garmisch-Partenkirchen - Damit werde nun gegen insgesamt vier Mitarbeiter der Deutschen Bahn wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem vierten Beschuldigten handele es sich um einen Fahrdienstleiter. Damit sind nun zwei Fahrdienstleiter im Visier der Ermittler.
Der Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München war am 3. Juni kurz nach der Abfahrt entgleist. Vier Frauen und ein 14-Jähriger aus der Region starben. 16 Menschen wurden schwer verletzt, etwa 50 leicht.
Das Ermittlungsverfahren bedeute nicht, dass die Beschuldigten tatsächlich eine Mitschuld treffe und Anklage erhoben werde - es könne auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, erläuterte die Anklagebehörde.
dpa