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Mit Johnson & Johnson geimpft? Was Betroffene jetzt beachten müssen

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Von: Martin Weidner

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Johnson&Johnson-Impfung (Archivbild)
Johnson&Johnson-Impfung (Archivbild). © dpa (Montage)

Berlin/München – Schon im Herbst vergangenen Jahres hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) empfohlen, dass eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson nicht mehr zur Grundimmunisierung reicht. Jetzt gibt es diesbezüglich wieder neue Regeln. Was Betroffene nun beachten müssen:

Die Menschen, die mit Johnson&Johnson gegen Corona geimpft worden waren, hatten in Deutschland lange Zeit eine Art „Sonderstatus“: Sie galten bereits mit einer Dosis als vollständig geimpft (News-Ticker Freitag, 28. Januar). Das gilt laut Stiko jedoch bereits seit Oktober 2021 nicht mehr. Jetzt wird die Empfehlung der Impfkommission auch in die Praxis umgesetzt. Bedeutet: Wer mit dem Vakzin des US-Pharmariesen Janssen geimpft ist, muss sich jetzt mindestens ein zweites Mal „piksen“ lassen, um als vollständig geimpft zu gelten.

„Die Stiko empfiehlt Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis des Vakzines von Janssen erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung. Unabhängig vom Alter soll diesen Personen eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty oder Spikevax), ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden“, heißt es dazu in der jetzt aktualisierten Impfempfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI)

Bedeutet „übersetzt“: Personen ab 18 Jahren sollen bei der Zweitimpfung ein Vakzin von Biotech/Pfizer oder Moderna bekommen. Für Personen unter 30 Jahren wird zur Zweitimpfung ausdrücklich nur Biontech/Pfizer empfohlen. Vollständiger Impfschutz besteht dann 14 Tage nach dem Erhalt der zweiten Spritze. Für den Booster-Status ist eine dritte Impfung nötig.

So begründet die Stiko die Entscheidung

Zur Begründung hieß es: Im Vergleich zur zweimaligen Gabe von Johnson&Johnson (homologes Impfschema) zeigt dieses heterologe Impfschema eine höhere Wirksamkeit.“ Auch für die Auffrischimpfung (Booster) im Mindestabstand von drei Monaten zur zweiten Dosis der Grundimmunisierung wird weiterhin ein mRNA-Impfstoff empfohlen, hieß es von Seiten des RKI weiter.

Neu ist außerdem ab 1. Februar, dass man laut Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland für einen vollständigen Impfnachweis bei der Einreise eine zweite Impfung nachweisen muss, sofern der erste „Piks“ mit Johnson&Johnson erfolgt ist. In anderen EU-Ländern gelten teilweise andere Regeln. In Österreich zum Beispiel gilt man mit einer Johnson&Johnson-Impfung und einer weiteren Dosis mit einem mRNA-Vakzin bereits als geboostert. In der Bundesrepublik braucht es für eine Boosterung nun einheitlich drei Stiche - unabhängig vom Impfstoff. Dasselbe gilt in Bayern auch im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die 2G-plus-Regelung. rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet.

Mit den Änderungen werden in Deutschland nun die Impfnachweise an die neuesten EU-Vorgaben angepasst.

mw

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