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Spritpreis, Impfzertifikat, 9-Euro-Ticket, Mindestlohn: Das ändert sich zum 1. Juni

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Von: Martina Hunger

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Zum 1. Juni ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Zum 1. Juni ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland. © dpa/Montage

Berlin/München – Im Juni 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu - denn neue Gesetze treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

9-Euro-Ticket im ÖPNV

Für nur 9 Euro im Monat bundesweit Bus und Bahn fahren im Nahverkehr - das soll von Juni an für drei Monate möglich werden. Durch die Sonderaktion will die Ampel-Koalition auch Nicht-Autofahrer von den hohen Energiekosten entlasten. Fahren können die Inhaber damit bundesweit in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen des Nah- und Regionalverkehrs - egal ob von der Deutschen Bahn oder anderen Anbietern. Der Preis von 9 Euro gilt pro Monat. Nicht genutzt werden kann der Fernverkehr mit ICE, Intercity und Eurocity, den grünen Flixzügen und Fernbussen. Außerdem gilt das Ticket nur für die 2. Klasse.

Für Pendler mit Abo für den Nahverkehr, mit Monats- oder Jahreskarte lohnt es sich in jedem Fall. Ihnen werden für die Monate nur 9 Euro abgebucht bzw. sie erhalten eine Erstattung. Viele Verkehrsverbünde hoffen, mit den drei günstigen Start-Monaten dauerhafte Abo-Kunden zu gewinnen. 

Neue Corona-Regeln bei Einreise nach Deutschland

Vom 1. Juni an müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt das noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren vor. Die Maßnahmen dienten der Erleichterung der Mobilität und Freizügigkeit sowie des Reiseverkehrs, heißt es nun. „Bis Ende August setzen wir die 3G-Regel bei der Einreise aus“, hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach zuvor angekündigt. Ob sie ab September dann wieder eingeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber offen.

Für Einreisende aus sogenannten Virusvariantengebieten bleiben allerdings solange strengere Regeln bestehen: Sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist aber kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Nach der neuen Verordnung kann eine solche Ausweisung künftig auch erfolgen, wenn schon bekannte Virusvarianten, die schwerere Krankheitsverläufe verursachen, etwa die Delta-Variante, in einem Gebiet wieder vermehrt auftreten.

Die geänderte Einreiseverordnung sieht außerdem vor, dass künftig nicht nur die von der EU zugelassenen Impfstoffe, sondern alle von der WHO zugelassenen Vakzine bei einer Einreise anerkannt werden. Verwiesen wird darauf, dass dies unter anderem relevant für Grenzgänger und -pendler sei.

Änderungen bei der Deutschen Bahn

Die Bahn schafft ab dem 13. Juni das Bonusprogramm BahnComfort ab. Künftig wird es nur noch das BahnBonus-Programm geben. Dies wird sich allerdings ändern. Ab Mitte Juni soll es drei verschiedene Status-Level geben. Die DB sagt dazu auf ihrer Website: „Je höher das Statuslevel, desto attraktiver die Vorteile. In den unterschiedlichen Leveln – ab 1500, ab 2500 und ab 6000 Statuspunkten – können Sie sich auf viele bekannte Leistungen, wie z. B. den Eintritt in die DB Lounge, den exklusiven Sitzplatzbereich, die bevorzugte Betreuung im Reisezentrum sowie einige neue Statusvorteile freuen.“ Die genauen Details zu dem neuen Bonusprogramm soll ab Juni auf der Seite der Deutschen Bahn zu finden sein.

Corona-Impfzertifikate laufen ab

Mitte Juni laufen die ersten Impfzertifikate ab. Davon sind Erst-, sowie Zweitimpfungen betroffen. Keine Panik: Das bedeutet nicht, dass die Impfungen ihre Gültigkeit verlieren, sondern nur das digitale Zertifikat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt auf der Internetseite der CovPass-App an, dass die technische Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikats nach 365 Tagen – also einem Jahr – abläuft. Die App werde die Nutzer 28 Tage vorher darüber informieren.

„Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, müssen die entsprechenden Zertifikate aktualisiert werden“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI). Eigentlich sollte bereits eine Möglichkeit bestehen, die Zertifikate selbstständig zu aktualisieren – das ist bislang aber offenbar nicht der Fall.

Sprit wird ab 1. Juni billiger

Vom 1. Juni bis Ende August soll Tanken billiger werden durch eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das in der EU erlaubte Mindestmaß. Der Steuersatz für Benzin soll so um fast 30 Cent sinken, für Diesel um 14 Cent. Dabei geht die Steuerbelastung sogar noch weiter zurück - denn auf den entfallenen Teil der Energiesteuer wird auch keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, liegt die steuerliche Entlastung insgesamt also bei 35,2 Cent pro Liter Benzin und 16,7 Cent pro Liter Diesel.

Die Tankstellenbranche stellt sich im Zuge der geplanten Entlastungen bei der Energiesteuer für Benzin und Diesel ab 1. Juni auf mögliche Engpässe an den Zapfsäulen ein. „Eine hohe Nachfrage der Autofahrer wird auf ein niedriges Angebot stoßen“, warnte der Vorsitzende des Bundesverbandes Freier Tankstellen, Duraid El Obeid, in der „Rheinischen Post“. Andererseits würden die Tankstellenbetriebe versuchen, ihre Bestände bis zum 1. Juni stark herunterzufahren, um so wenig hoch versteuerten Sprit wie möglich ab Juni billiger weiterverkaufen zu müssen.

Aus für den Internet-Explorer

Der Internet Explorer von Microsoft war wohl für die meisten von uns der Einstieg ins Internet. Doch irgendwann war der Browser nicht mehr wirklich am Nabel der Zeit und ist inzwischen sogar von Microsoft durch Edge ersetzt worden – der ebenfalls nicht den ganz großen Erfolg vorweisen kann.

Schon seit letztem Jahr wird der Internet Explorer von einer Reihe verschiedener Programme nicht mehr unterstützt, zum Beispiel Office oder Outlook. Nun wird der Support für den Internet Explorer am 15. Juni 2022 allerdings komplett eingestellt. Für die meisten ist der Browser nach 27 Jahren aber schon lange nicht mehr relevant.

Sky beendet Bezahlung per Bankeinzug

Viele Nutzer von Sky Ticket lassen ihre monatliche Gebühr per Bankeinzug einziehen. Doch genau hier hat Sky Änderungen angekündigt, die ab Juni in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Zahlungsdienstleister Klarna die Abrechnung bei Sky, was einige Kunden womöglich vor Probleme stellt.

Das schwedische Unternehmen Klarna wickelt dann künftig alle Bezahlvorgänge per Lastschrift für Sky ab. Betroffene Kunden informiert der Streaming-Anbieter derzeit per E-Mail über die Änderung. In der Mail werden sie gleichzeitig aufgefordert, den Geschäftsbedingungen von Klarna zuzustimmen. Tun sie das nicht, steht ihnen die Bezahlmethode „Bankeinzug“ ab Juni nicht mehr zur Verfügung. Sie müssen dann auf die Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal wechseln, wenn sie Sky Ticket weiter nutzen möchten.

Aldi und Lidl erhöhen Mindestlohn für Angestellte

Der Discounter Aldi erhöht den Mindestlohn für seine Beschäftigten in Deutschland ab Juni von 12,50 auf 14 Euro. Die Handelskette reagiere damit auf die aktuelle Welle von Preissteigerungen, teilte Aldi Süd mit. „Alles wird aktuell teurer, und das spüren natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Auch das Schwesterunternehmen Aldi Nord hebe den Mindestlohn im Gleichschritt an, sagte ein Firmensprecher.

Auch der Discounter Lidl erhöht den Mindestlohn für seine Beschäftigten in Deutschland ab Juni von 12,50 auf 14 Euro. „Unsere Kollegen leisten täglich einen überdurchschnittlichen Einsatz und uns ist es ein zentrales Anliegen, dass dieser auch überdurchschnittlich und fair entlohnt wird“, sagte der Geschäftsleitungsvorsitzende bei Lidl in Deutschland, Christian Härtnagel.

Heizkostenzuschuss kommt

Für Menschen wie Wohngeldberechtigte wird es einen einmaligen Heizkostenzuschuss geben (Heizkostenzuschussgesetz). Das neue Gesetz tritt im Juni 2022 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2032. Es besagt laut Bundestags-Website: „Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen.“

Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bund stelle für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren

Ausländischen Führerschein umschreiben

In Deutschland eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, kann sich mal mehr, mal weniger kompliziert gestalten. Das hängt maßgeblich davon ab, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde. Ab dem 1. Juni 2022 wird es diesbezüglich vielen Menschen einfacher gemacht, denn dann tritt eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Dann können Personen aus Albanien, Großbritannien, Gibraltar, Kosovo und Moldau den Führerschein ab dem 1. Juni einfacher beantragen. Mehr Informationen zu den Regelungen erhalten Sie auf der Webseite des Bußgeldkatalogs.

mh (mit Material der dpa)

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