Regierung lässt Ländern viel Spielraum
Am 20. März fallen alle Corona-Regeln! Oder doch nicht? Der neue Plan für Deutschland
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Eigentlich laufen am 20. März bundesweit alle Corona-Maßnahmen aus. Der Bundestag wird eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite wohl nicht mehr ausrufen, allerdings will die Regierung die Kontrolle über die Lage mit Hilfe eines neuen Infektionsschutzgesetzes und sogenannter „Basisschutzmaßnahmen“ behalten.
Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage in Deutschland sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Auflagen und Schutzregeln einsetzbar sein. Das sieht ein Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt haben und der am Mittwoch im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett kommen soll. Damit sollen nach dem von Bund und Ländern angepeilten Ende der meisten einschneidenden Alltagsbeschränkungen zum 20. März weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.
Zwei Säulen-Konzept
„Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann am Mittwoch im ZDF-“Morgenmagazin“. Dieser beruhe auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürger „so gut wie keine Einschränkungen mehr geben“. Ausnahmen seien Masken und Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe, also in der Pflege oder in Krankenhäusern. Eine Maskenpflicht könne es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, sagte Lauterbach.
Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dann sollen die Landesregierungen ohne extra Parlamentsbeschluss allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können.
Unter dem Strich gibt die Regierung bis auf Maskenpflicht in Altenheimen und Kliniken sowie Testpflicht, wo Menschen auf vulnerable Gruppen treffen, das Zepter an die Landesregierungen ab.
Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum 20. März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt.
Basisschutzmaßnahmen
Diese Regeln sollen auch noch nach dem 20. März bundesweit gelten:
- Maskenpflicht in Altenheimen und Krankenhäuser bzw. überall dort wo vulnerable Gruppen oder gefährdete Menschen leben oder behandelt werden. Auch im öffentlichen Nahverkehr muss weiterhin Maske getragen werden - im Fernzügen und Flugzeug ist die Lage noch unklar.
- Auch die Testpflicht bleibt überall dort wo Menschen auf vulnerable Gruppen treffen. Zudem soll die Testpflicht an Schulen, Gefängnissen und anderen Gruppen-Unterkünften grundsätzlich bestehen bleiben.
Maßnahmen für „Hotspot“-Regionen
Konkret sollen zum Eindämmen von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein Landesparlament dies beschließt. Dazu soll es die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf. Konkrete Schwellenwerte gibt es hierfür jedoch nicht. Auch ist unklar, wann eine „sich dynamisch ausbreitende Infektionslage“ besteht. Im Entwurf heißt es: Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich krankmachenderen oder tödlicheren Virusvariante bestehen. Übergeordnetes Ziel sie die Verhinderung einer Überlastung des regionalen Gesundheitssystems.
Schlussfolgerung: Die Länder haben jede Menge Spielraum, um Maßnahmen zu erlassen und diese zu rechtfertigen. Mögliche Regeln sind:
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum wie Gastronomie oder bei Veranstaltungen
- Abstandsgebote und Hygienekonzepte bei Veranstaltungen
- Zugangsbeschränkungen mit G-Regeln (geimpft, getestet, genesen)
mz