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BAföG, 9-Euro-Ticket, Impfpflicht, Verträge: Das ändert sich zum 1. August

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Von: Martina Hunger

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Zum 1. August ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Zum 1. August ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland. © dpa/Montage

Berlin/München – Im August 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu - denn neue Gesetze treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Mehr BAföG für Azubis

Ab dem 1. August erhalten Azubis und Studierende nicht nur leichteren Zugang zu einer BAföG-Förderung, sondern auch höhere Unterstützungssummen. Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen. Der maximale Fördersatz für Studierende steigt von bisher 861 auf 931 Euro.

Darüber hinaus wird das Einkommen der Eltern zukünftig erst ab einer höheren Grenze berücksichtigt. 2415 Euro des monatlichen Elterneinkommens bleiben anrechnungsfrei. Bisher sind es 2000 Euro. Angehoben werden auch weitere Freibeträge, etwa für Verheiratete und Studierende mit Kind.

Wer bereits Erspartes auf dem Konto hat, muss sich weniger um seinen BAföG-Anspruch sorgen, denn das Schonvermögen wurde angehoben. Gleichzeitig wurde es jedoch mit einer Altersgrenze versehen. Unter 30-Jährige sollen 15.000 Euro besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das auf das Bafög angerechnet wird. 

9-Euro-Ticket läuft aus: Kommt Nachfolger?

Im Juni, Juli und August dieses Jahres konnten Bürger für 9 Euro pro Monat mit dem ÖPNV durch ganz Deutschland fahren. Das 9-Euro-Ticket hat es möglich gemacht. Das bundesweit im Nahverkehr gültige Ticket ist eine der Maßnahmen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung und sollte dabei helfen, die Kosten für Mobilität in Zeiten explodierender Preise vorübergehend gering zu halten. 

Am 31. August läuft die vom Bund mit rund 2,5 Milliarden Euro bezuschusste Aktion aus. An diesem Tag kann letztmalig mit dem 9-Euro-Ticket gefahren werden. Ob es ein Nachfolge-Angebot zu ähnlichen Konditionen geben wird, ist derzeit noch offen. Branchenvertreter und Politik diskutieren über mögliche Fortsetzungen und Alternativen zu dem günstigen Nahverkehrsticket.

So gab es bereits den Vorschlag für ein 365-Euro-Jahresticket und einen 69-Euro-Monatsfahrschein. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat gegenüber der dpa angekündigt, dass er mit einem Nachfolge-Angebot ab Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres rechnet.

Mehr Pflichtangaben in Arbeitsverträgen

Wer ab 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, ist verpflichtet, mehr Arbeitsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Denn in Kürze tritt ein neues Nachweisgesetz in Kraft. Künftig müssen unter anderem die Dauer der Probezeit und die Voraussetzungen für das Anordnen von Überstunden (sofern vereinbart) im Vertrag festgehalten werden. Auch Hinweise zum Verfahren bei Kündigungen sowie die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung sowie die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sind anzugeben. Damit steigt für Arbeitgeber die Bürokratie. Bestehende Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber aber nicht anpassen.

Masern-Impfpflicht

Ab dem 1. August 2022 dürfen Beschäftigte ohne Masern-Immunisierung nicht mehr in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen eingesetzt werden. Hintergrund: Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es sieht eine verpflichtende Schutzimpfung für Beschäftigte vor, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren und beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen tätig sind.

Auch Teile des Handwerks sind damit von der Impfpflicht betroffen – und müssen bis Ende Juli einen entsprechenden Nachweis erbringen. Zutreffen kann das zum Beispiel auf das Gebäudereiniger-Handwerk oder Hausmeister. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Beschäftigten regelmäßig über einen längeren Zeitraum in einer der im Gesetz genannten Einrichtungen tätig sind.

Online-Gründung von GmbHs und UGs

Ebenfalls gleich zum 1. August tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie in Kraft. Es stellt die Weichen dafür, dass bestimmte Unternehmensformen künftig online gegründet werden können. Wer eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Unternehmergesellschaft, kurz „UG“ (haftungsbeschränkt), gründen will, muss fortan nicht mehr unbedingt persönlich beim Notar erscheinen. Ein Online-Meeting reicht stattdessen aus. Laut Bundesministerium für Justiz soll auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

Günstigere Medikamente

Patienten, denen Biopharmazeutika verschrieben wurden, sollen künftig in der Apotheke automatisch Substitute, also Nachahmungen der Original-Präparate, erhalten können. Diese sogenannten „Biosimilars“ sind günstiger, sollen aber ebenso wirksam wie das Original-Medikament sein. Geregelt ist diese Neuerung im „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“, das schon 2019 beschlossen wurde - jetzt allerdings erst verbindlich in Kraft tritt. 

Auswirkungen hat die Neuregelung unter anderem auf Patienten mit Morbus Crohn, Arthritis oder Krebs. Sie erhalten oftmals Biopharmazeutika, also biotechnologisch erzeugte Medikamente auf der Basis von Organismen wie Bakterien. Wenn das Gesetz ab dem 19. August gilt, erhalten sie - sofern verfügbar - in der Apotheke automatisch ein günstigeres Nachahmer-Produkt, auch wenn Arzt oder Ärztin das „Original“ verschrieben haben.

mh (mit dpa-Material)

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