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Bundesregierung ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

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Von: M. Cihad Kökten

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Robert Habeck
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Deutschland bereitet sich auf einen möglichen Lieferstopp Russlands vor. Putin hatte angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Somit greift die erste Stufe eines Notfallplans. Das Ministerium betonte aber, dass aktuell keine Engpässe vorhanden sind.

Berlin – Vor dem Hintergrund des russischen Krieges gegen die Ukraine bereitet sich die Bundesregierung auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Am Mittwoch (30. März) rief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rief die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Die Versorgungssicherheit sei weiter gewährleistet. Der Notfallplan beinhalte drei Krisenstufen. Haushaltskunden wären in einem Notfall besonders geschützt.

Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, erklärte Habeck. „Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.“ Durch die Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten. „Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, sodass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Gesamtversorgung aktuell weiter gewährleistet

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher sei aktuell weiter gewährleistet, so das Ministerium. „Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.“

Laut Ministerium bedeutet die Frühwarnstufe, dass ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greife der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen „marktbasierte“ Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen.

Hintergrund: Russland fordert weiterhin Rubel-Zahlungen für Gas

Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe: Russland bleibt bei seiner Forderung nach Bezahlung russischer Gaslieferungen nach Westeuropa in Rubel unnachgiebig. Auf Anordnung von Präsident Wladimir würden bis Donnerstag (31. März) die Modalitäten ausgearbeitet werden, damit das System „einfach, verständlich, transparent und umsetzbar“ für die europäischen und internationalen Gasbezieher sei, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Dienstag (29. März) nach Angaben der Agentur Interfax. „Keiner wird Gas umsonst liefern, und bezahlt werden kann es nur in Rubel“, betonte er einmal mehr.

Putin hatte vergangene Woche verkündet, dass Russland Gas an Deutschland und weitere „unfreundliche Staaten“ nur noch gegen Zahlung in Rubel liefern werde. Dies würde die unter Druck geratene russische Währung stützen. Die Gruppe der G7-Wirtschaftsmächte, darunter Deutschland, sowie die Europäische Union insgesamt lehnen Zahlungen in Rubel für Gas jedoch ab.

Habeck bekräftigte am Mittwoch (30. März), falls Russland eine Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel akzeptiere, stelle dies einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, habe das Ministerium deshalb die Frühwarnstufe ausgerufen. Die aktuelle Situation im Gasnetz werde engmaschig beobachtet und bewertet.

Wie sieht der Notfallplan aus?

Im Notfallplan sind drei Krisenstufen enthalten. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe führt.

Eine „erhebliche Störung“ der Gasversorgung läge bei der Notfallstufe der Gasversorgung vor. Dann müsste der Staat – auch wenn er gerne darauf verzichten würde – tatsächlich durchgreifen. Dies wäre von Bedeutung, um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ zu gewährleisten. Zu dieser Gruppe gehören etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei.

mck/dpa

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