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Corona-Impfpflicht: Über welche vier Vorschläge der Bundestag heute abstimmt

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Von: Martin Weidner

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Corona-Impfpflicht Deutschland
Über eine mögliche Corona-Impfpflicht entscheidet am 7. April der Bundestag. © dpa (Montage)

Berlin/München – Kommt die Corona-Impfpflicht oder nicht? Am Donnerstagvormittag (7. April) entscheidet der Bundestag nach monatelanger Debatte und teils heftigem Streit. Zur Abstimmung liegen noch vier Vorschläge vor. rosenheim24.de stellt sie vor:

Vorschlag 1 – Impfpflicht ab 60 (bzw. 18):

Die Impfpflicht-ab-18-Befürworter und diejenigen, die sich in einem Stufenverfahren eine Impfpflicht ab 50 vorstellen konnten, haben sich für diesen Gesetzentwurf zusammengetan. Dabei handelt es sich um einen Kompromissvorschlag, der wohl am ehesten als mehrheitsfähig gilt (News-Ticker Donnerstag, 7. April). Die beiden Gruppen, denen Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP angehören, schlagen in ihrem Entwurf nun vor, dass Menschen ab 60 ab dem 15. Oktober in der Lage sein müssen, nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Je nach Pandemie-Lage, Erkenntnissen über Virusvarianten und Impfquote könnte der Bundestag diese Pflicht aber vorher auch wieder aussetzen. Er könnte sie mit Beschluss frühestens im September aber auch ausweiten auf Personen ab 18.

Der Gesetzesentwurf im Detail:

Vorschlag 2 – „Gestufter Impfmechanismus“

CDU und CSU machen als Fraktion einen eigenen Vorschlag: Ein Impfregister soll aufgebaut werden, damit klar wird, wer überhaupt geimpft ist und wer gezielt angesprochen werden müsste – diesen Vorschlag haben die Impfpflicht-Befürworter inzwischen übernommen, um Unionsabgeordnete davon zu überzeugen, bei ihnen mitzustimmen.

Einen Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Vorschlag aber ab und spricht sich stattdessen für einen „gestuften Impfmechanismus“ aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Dieser könnte dann zwar theoretisch auch eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für bestimmte besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen.

Vorschlag 3 – Antrag gegen die Impfpflicht

Einen Antrag gegen eine Impfpflicht hat eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki eingebracht. Ihm hatten sich nach Angaben aus Kubickis Büro 50 Abgeordnete angeschlossen, darunter Gregor Gysi oder Sahra Wagenknecht von der Linken. Argumentiert wird unter anderem damit, dass es ungeklärte Fragen bei Schutzdauer und Schutzumfang einer Corona-Impfung gebe und dass immer wieder versprochen worden sei, dass es keine allgemeine Impfpflicht geben werde. Kubicki will stattdessen die Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht erhöhen.

Vorschlag 4 – AfD-Antrag gegen allgemeine Impfpflicht

Auch die AfD hat einen Antrag gegen eine Corona-Impfpflicht eingebracht. Eine solche Pflicht wäre nach Ansicht der Partei/Fraktion „verfassungsrechtlich nicht zulässig“. In diesem Antrag wird gefordert, von der Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht Abstand zu nehmen und die schon seit März greifende Impfpflicht für Personal in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen aufzuheben.

Wie läuft die Abstimmung?

Bei der Abstimmung reicht eine einfache Mehrheit. Es müssen also nicht mindestens 369 aller 736 Abgeordneten dafür stimmen, sondern es wäre genug, wenn von den anwesenden Parlamentariern mehr mit Ja als mit Nein stimmen. Die ursprünglichen Impfpflichtbefürworter (Gruppe „Impfpflicht ab 18“ und Gruppe „mögliche Impfpflicht ab 50“) die sich nun zusammengetan haben, hätten, wenn alle bisherigen Anhänger dieser beiden Gruppen dem zusammengelegten Vorschlag zustimmen, mindestens 282 Abgeordnete auf ihrer Seite. Dem gegenüber stünden bei voller Anwesenheit theoretisch 197 Abgeordnete der Union, 80 der AfD und 50 der Gruppe Kubicki. Wie es ausgeht, ist dennoch offen. Ursprünglich war eine Abstimmung ohne Fraktionszwang geplant.

Reihenfolge könnte sehr wichtig werden

Entscheiden muss der Bundestag voraussichtlich zuerst noch über die Reihenfolge bei der Abstimmung. Das könnte von entscheidender Bedeutung sein. SPD und FDP hatten signalisiert, dass zuerst über die Anträge entschieden werden soll und zum Schluss über den Entwurf für die Impfpflicht. Dies könnte die Chancen erhöhen, dass manche Abgeordnete letztlich für ihn stimmen, nachdem eigentlich bevorzugte Initiativen zuvor keine Mehrheit bekommen haben.

Wäre der Impfpflicht-Entwurf zuerst dran und bekäme keine Mehrheit, könnten theoretisch einige seiner Befürworter zum Beispiel bei der Union mitstimmen, bevor es überhaupt keine Regelung gibt. Umgekehrt könnte es ähnlich laufen: Würden alle anderen Vorlagen abgeschmettert und erst zum Schluss käme der Impfpflicht-Vorschlag dran, könnten sich dem theoretisch weitere Abgeordnete anschließen, um überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen. Möglicherweise bekommt aber auch kein Vorschlag eine Mehrheit. Der Einführung einer Impfpflicht müsste auch der Bundesrat noch zustimmen.

mw

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