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Keine kostenlosen Tests mehr, Maskenpflicht und Einschränkungen für Ungeimpfte

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Von: Felix Graf

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Coronavirus - Maskenpflicht in Rosenheim
Die Maskenpflicht für Kunden im Supermarkt (wie auf dem Bild in Rosenheim) soll noch bis mindestens Frühjahr 2022 Bestand haben. © Tobias Hase

Ab Herbst wird es wohl zu einer Verschärfung der bestehenden Corona-Maßnahmen kommen. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor.

Berlin - Am 10. August findet die Ministerpräsidentenkonferenz statt. Bei den Beratungen zwischen Bund und Ländern soll über mögliche Maßnahmen beraten werden, um eine neue größere Corona-Welle ab Herbst und im Winter vorzubeugen. Seit Wochen steigen die Infektionszahlen an. Das sei „eine Warnung“, so die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch im Berlin.

Bei dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Merkel am Dienstag (10. August) soll der Umgang mit der Problematik festgelegt werden. „Unser aller Ziel muss es ja sein, einen weiteren harten Lockdown zu verhindern“, so Demmer weiter. Mit einfachen Basismaßnahmen wie Abstand und Masken hätten es alle in der Hand, den Pandemieverlauf zu beeinflussen.

Bericht des Bundesgesundheitsministeriums

Grundlage für die kommende Diskussion am Bund-Länder-Gipfel ist ein Bericht der Bundesgesundheitsministeriums, der der Deutschen-Presse-Agentur vorliegt. In dem Bericht heißt es, dass man im Herbst und im Winter weiterhin Maßnahmen brauchen werde. Das sei nötig, um das Gesundheitswesen vor Überlastung, und Jene zu schützen, die noch nicht geimpft werden können. Diese Regeln könnten aber wegen den vielen Impfungen moderater ausfallen als im Herbst und Winter 2020.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen soll „bis Frühjahr 2022“ Bestand haben. Das gilt insbesondere für öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie den Einzelhandel. Die Regel soll „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“ gelten.

Veranstaltungen, Innengastronomie, Sport und Co.

Inzidenzunabhängig soll „ab Anfang/Mitte September 2021 die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.“ Im Vordergrund stehen dabei Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen sowie Großveranstaltungen drinnen und draußen im Fokus. Heißt: FürInnengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen, ist wohl ab Herbst ein Impfnachweis oder Genesungsbescheinigung in der Tasche nötig.

Ungeimpfte brauchen aber einen Antigen-Schnelltest aus der Apotheke, vom Arzt oder aus den Testzentren.

Abschaffung von kostenlosen Tests

Mit der Begründung, dass sich jeder mittlerweile impfen lassen könne, schlägt das Bundesgesundheitsministerium ein Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests vor. Die Abschaffung ist für Mitte Oktober veranschlagt. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wie beispielsweise Schwangere oder Kinder und Jugendliche, soll es weiterhin kostenlose Schnelltests geben.

Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte

Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz und einer Häufung schwerer Corona-Klinikfälle ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden. Dazu zählen insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie („2G statt 3G“).

fgr/dpa

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