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Nach dem Corona-Lockdown: Kultusminister Michael Piazolo spricht ausführlich über die Öffnung der Schulen in Bayern. Abitur, Termine, Maßnahmen - was Lehrer, Schüler und ihre Eltern wissen müssen.
- Nach dem Corona-Lockdown: Ab dem 27. April sollen in Deutschland und Bayern schrittweise die Schulen wieder öffnen - Abschlussjahrgänge bekommen Vorrang.
- Kultusminister Michael Piazolo stellt die Pläne für Bayern und Schutzmaßnahmen in den Schulen gegen die Coronavirus-Pandemie* vor.
- Was jetzt für Schüler gilt, und was für Lehrer - ein Überblick.
München - Sie sollen wegen der Corona-Krise in ihren Lebenschancen nicht begrenzt werden.
Schule und Abitur in der Corona-Krise: Bayern legt seine Pläne vor
Diesen Satz liest man in den Tagen der Coronavirus-Pandemie* häufig, wenn es um die Schüler geht - vor allem jene, die bald ihren Abschluss und/oder das Abitur machen sollen.
Ab dem 4. Mai wird der Unterricht an den Schulen deutschlandweit stufenweise wieder aufgenommen - Abschlussklassen mussten schon ab dem Montag, 27. April, wieder ran.
Kultusminister Michael Piazolo hat den Schul-Fahrplan für Bayern vorgestellt - das sind die wichtigsten Regeln im Überblick:
- An Gymnasien werden die Noten für das zweite Halbjahr der 12. Klasse entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Noten aus den Halbjahren der 11. und 12. Klasse ermittelt.
- In Klassenzimmern sollen maximal zehn bis 15 Schüler sitzen.
- Es wird vorerst nur noch Einzeltische mit Mindestabstand geben.
- Am 27. April steigen die Abschlussklassen in den Unterricht ein, ab dem 11. Mai sollen die Abschlussklassen des kommenden Jahres folgen.
Schulen und Abitur in der Corona-Krise: Schüler und Lehrer aus Risikogruppen dürfen daheim bleiben
- Für alle übrigen Klassen soll der Einstieg „auf Sicht“ angepasst werden.
- Lehrer, die zu Risikogruppen gehören, dürfen zu Hause bleiben.
- Lehrer, die über 60 Jahre alt sind, dürfen selber entscheiden, ob sie vor Klassen unterrichten wollen.
- Schüler mit Vorerkrankungen müssen nicht am Unterricht teilnehmen - Voraussetzung ist ein fachärztliches Attest.
Schulen und Abitur in der Corona-Krise: Einzeltische, aber Maskenpflicht
- Schwangere Lehrerinnen müssen nicht am Präsenzunterricht in den Schulen teilnehmen.
- In den Schulen gilt keine Maskenpflicht für Mundschutzmasken* - dennoch sollen laut Piazolo allen Beteiligten Masken angeboten werden.
- Die Maßnahmen sollen bis in das kommende Schuljahr gelten.
pm
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