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Umzug, Autoreifen, Corona, DHL: Das ändert sich zum 1. April

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Von: Martina Hunger

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Zum 1. April ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Zum 1. April ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland. © dpa/pixabay/Montage

Berlin/München – Im April 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu - denn neue Gesetze treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Änderung bei der Steuererklärung

Wer aufgrund seines Jobs umzieht, bekommt ab April 2022 eine höhere Umzugskostenpauschale bei der Steuererklärung. Für Singles steigt sie um 16 Euro auf 886 Euro und für Verheiratete und Lebenspartner, sowie Kindern gibt es einen weiteren Zuschlag. Dieser lag zuvor bei 580 Euro und wird nun auf 590 Euro erhöht.

Zudem kann für Kinder, die nach dem Umzug Nachhilfeunterricht nehmen, ein Höchstbetrag von 1881 Euro bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bislang waren es nur 1160 Euro.

Das sind die neuen Sätze der Umzugspauschale ab April 2022:

DHL macht die App zur Pflicht

Ab dem 1. April 2022 soll die Abholung von Bestellungen, die bei einer Packstation liegen, nur noch über die App „Post & DHL“ möglich sein. Bislang konnte man Bestellungen noch mit einem Code, der per Mail zugeschickt wurde, und einer Kundenkarte abholen. Diese Kundenkarte wird aber obsolet, wie DHL seiner Kundschaft mitteilte. Zukünftig ist deshalb die App neben der Registrierung bei DHL Pflicht.

Über die App sollen Informationen zu den Paketen und Abholcodes abrufbar sein. Eine Ausnahme soll es aber dennoch geben: Pakete, die nicht an eine Packstation adressiert, aber dorthin umgeleitet wurden, können weiter mit Benachrichtigungskarte abgeholt werden. 

Neue Corona-Regeln ab April

Nach dem 2. April können die Landesparlamente nur noch dann Corona-Beschränkungen beschließen, wenn sie für regionale Hotspots eine kritische Lage feststellen. Die Bayerische Staatsregierung verzichtet jedoch darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag (29. März) mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten.

Demnach fallen am Sonntag (3. April) die meisten Corona-Regeln weg: Es gibt keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr, nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen „vulnerablen Einrichtungen“. Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen. Auch im Handel bleibt es künftig bei einer bloßen Masken-Empfehlung.

Corona-Prämie wieder steuerpflichtig

Seit die Corona-Pandemie begonnen hat, wurden immer wieder verschiedene Regelungen zu Prämien für Arbeitnehmer beschlossen. Bis Ende März konnten Arbeitgeber ihre Angestellten pandemiebedingt steuerfrei mit je bis zu 1500 Euro unterstützen. Ab April müssen solche Prämienzahlungen nach Angaben der vereinigten Lohnsteuerhilfe (vlh) wieder arbeitsrechtlich versteuert werden.

Wechsel auf Sommerreifen und gestiegene Preise für Autoreifen

Wie in jedem Jahr steht auch wieder der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen an. Generell gilt hier die Fausregel „Von O bis O“. Da das Wetter aber im April bekanntlich macht, was es will: Die Wetterbedingungen können von milden Temperaturen bis hin zu nassen und kalten Tagen wechseln. Deshalb müssen Autofahrer flexibel beim Wechsel sein.

Daneben kommt auf Fahrzeugbesitzer noch ein zusätzlicher Kostenpunkt hinzu. Denn viele Hersteller ziehen ordentlich an der Preisschraube für Sommerreifen. Michelin hatte zuerst die Preiserhöhung angekündigt. Zu den Gründen äußerte sich der Analyst der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Frank Biller gegenüber Autoflotte.de. „Die Hersteller müssen ihre Preise anheben, andernfalls würden ihre Gewinnmargen schrumpfen“, erklärte der Experte. 

„Verstehen Sie Spaß?“

Die Fans des Fernseh-Dauerbrenners können sich auf ein neues und gleichzeitig sehr bekanntes Gesicht freuen: Moderatorin Barbara Schöneberger. Die 48-Jährige präsentiert als Nachfolgerin von Guido Cantz ab dem 2. April die Samstagabendshow im Ersten mit vielen Gags, bei denen die gefürchtete versteckte Kamera zum Einsatz kam. Quotendruck wies Schöneberger im Vorfeld weit von sich: „Wenn‘s nicht läuft, ist es gar nicht so sehr meine Schuld, sondern die Schuld der Zuschauer, die dann eben einfach nicht einschalten.“

Osterferien

Millionen Schulkinder dürfen im April Osterferien machen. Wie üblich haben die Bundesländer dabei unterschiedliche Starttermine: Den Anfang machen die Nordländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 4. April. Bayern folgt am 11. April. Zuletzt zieht Sachsen nach, hier sind die Schulen erst ab Karfreitag geschlossen (15. April).

Mehr Lohn für Zeitarbeiter und Beamte

Zum 1. April steigt der Mindestlohn für Angestellte in der Zeitarbeit von bisher 10,45 Euro auf 10,88 Euro. Damit ist die Zeitarbeit anderen Branchen voraus: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt im Juni dieses Jahres auf 10,45 Euro und soll anschließend im Oktober auf 12 Euro erhöht werden.

Auch für Beamte steigt der Lohn im Monat April. Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2022 die Lohnzahlungen um 1,8 Prozent. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr im Monat.

Telekom stellt zwei Tarife ein

Eine Änderung im April 2022 für Telekom-Kunden: Die Deutsche Telekom hat mal wieder tief in die Mottenkiste geschaut und sortiert alte Tarife aus. Wer den Tarif „Magenta Eins Beta“ oder Magenta Eins Plus“ besitzt, für den wird ab 5. April 2022 kein Telefon und Internet mehr verfügbar sein. Der Grund: Die Anschlüsse und Tarife werden offenbar auf einem eigenen Server betrieben, der abgeschaltet werden soll.

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mh

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