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Digitale Krankschreibung, Führerschein, Corona-Tests: Das ändert sich zum 1. Juli

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Von: Martina Hunger

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Zum 1. Juli ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland.
Zum 1. Juli ändern sich wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Deutschland. © dpa/Montage

Berlin/München – Im Juli 2022 kommen auf die Menschen wieder einige Veränderungen zu - denn neue Gesetze treten in Kraft. rosenheim24.de liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Digitale Krankschreibung

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll die Krankschreibung von Arbeitnehmern digitalisiert werden. An die Krankenkassen wird die Krankmeldung bereits elektronisch übermittelt, im Juli sollten eigentlich die Arbeitgeber folgen. Ab diesem Stichtag sollten sie die Krankschreibungen auf digitalem Weg bei den Krankenkassen abrufen können. Der Arbeitnehmer hätte sich dann nur noch telefonisch krankmelden müssen – der Papierkram entfällt.

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, ist diese Stufe jedoch vom 1. Juli auf den 1. Januar 2023 verschoben worden, vor allem wegen technischer Probleme und mangelnder Ausstattung der Praxen. Aber auch für die Betriebe bedeutet die Umstellung zunächst einen Mehraufwand.

Corona-Bürgertests nicht mehr kostenlos

Ab Juli werden Bürger in Deutschland bei Corona-Tests selbst zur Kasse gebeten. Ursprünglich sollte die Testverordnung bereits Ende Mai auslaufen. Diese Frist wurde bis Ende Juni verlängert. Ab Juli kosten die Bürgertests dann Geld und werden nicht mehr vom Bund übernommen. Am 24. Juni 2022 verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun, dass die Bürgertests ab 1. Juli 3 Euro kosten werden. 

Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, darunter auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. 

Rente

Die rund 21 Millionen Rentenbezieher in Deutschland können sich auf eine starke Erhöhung ihrer Renten ab 1. Juli einstellen. Ein entsprechendes Gesetz wurde Anfang Juni beschlossen. Die Renten steigen in Westdeutschland um 5,3 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Damit fällt die Rentenanpassung so stark aus wie seit Jahrzehnten nicht.

Die starke Erhöhung ist auf die zurückliegende gute Konjunktur und die daher rührenden positiven Entwicklungen bei den Einkommen der Beschäftigten und den Einnahmen der Rentenkasse zurückzuführen. Nach dem Corona-Einbruch 2020 war es wieder bergauf gegangen.

Mit dem Gesetz führt der Gesetzgeber zudem den Nachholfaktor in der Rentenversicherung wieder ein. Der Faktor dämpft die Erhöhung. Damit wird ausgeglichen, dass die Rentnerinnen und Rentner 2021 trotz Corona-Delle keine Kürzungen hinnehmen mussten. Eine Rentengarantie hatte 2021 noch für eine Nullrunde gesorgt. 

Frist für Führerschein-Umtausch läuft ab

Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue EU-Dokumente umgetauscht werden. Den Anfang machen die Jahrgänge 1953 bis 1958. Ihre Frist läuft im Juli ab, genauer gesagt am 19. Juli.

Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat die Frist für diese Gruppe verlängert. Ursprünglich sollten Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ihre Dokumente bis zum 19. Januar tauschen müssen.

Kündigungsbutton für Verträge

Wer einen Vertrag abschließt, muss künftig die Möglichkeit haben, ohne großen Aufwand eine Kündigung vorzunehmen. Dadurch sind Unternehmen ab 1. Juli 2022 durch eine Änderung im Gesetz für faire Verbraucherverträge verpflichtet und müssen einen Kündigungsbutton prominent und durch einen Klick erreichbar auf ihrer Webseite einrichten.

Das Versteckspiel hat also ein Ende. Folgende Daten müsst Ihr dann angeben können, um unverzüglich nach der Kündigung eine Bestätigung per Mail zu erhalten:

Sollte ein Unternehmen diesen Button nicht zum 1. Juli 2022 bereitstellen, habt Ihr das Recht, Euren Vertrag fristlos zu kündigen.

Alte Elektrogeräte bei Aldi, Lidl und Co. abgeben

Ausgediente Smartphones, alte Elektrozahnbürsten oder abgenutzte Wasserkocher: Ab dem 1. Juli sind auch Supermärkte und Discounter dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte bzw. Elektroschrott kostenlos zurückzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst mehrmals im Jahr oder sogar dauerhaft Elektrogeräte verkaufen. Außerdem gilt für die Elektrogeräte eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern. Die Rücknahme ist des Weiteren auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Großgeräte wie Waschmaschinen, Mikrowellen oder Fernseher müssen Supermärkte und Discounter nur dann kostenlos annehmen, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird.

Auch im Online-Handel gibt es ab dem 1. Juli 2022 eine Verbesserung für Käufer: Kleine Online-Händler müssen dann bei jedem Kauf von neuen Geräten die kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Für große Online-Händler von Elektrogeräten mit einer Versand- und Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht jetzt schon.

Egal ob mit Tabak oder E-Zigarette: Rauchen wird teurer

Rauchen wird teurer. Zum ersten Mal seit sieben Jahren wurde die Tabaksteuer erhöht. Seit 1. Januar 2022 gilt die Erhöhung bereits. Planmäßig soll bis 2026 weiter erhöht werden. Eine Packung Zigaretten könnte dann rund 7,70 Euro kosten.

Jetzt sollen auch der Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak und sogenannte „Liquids“ teurer werden. Ab 1. Juli tritt diese Änderung in Kraft. Ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Entlastungspaket

Die Pandemie und der Ukrainekrieg haben für eine steigende Inflation gesorgt. Daher hat der Staat verschiedene Entlastungen geplant. Eine davon soll ab Juli 2022 Menschen, die Hartz-IV, Sozialhilfe oder Asylgeld empfangen, zugunsten kommen. Sie bekommen zwei Zahlungen à 100 Euro, ihre Kinder jeweils 20 Euro im Monat.

DHL-Porto steigt

Der Paketdienst DHL dreht an der Preisschraube. Zum 1. Juli wird der Versand von Paketen und Päckchen teilweise teurer. Das teilte das Unternehmen mit. Grund dafür seien allgemeine Kostensteigerungen.

Beim Tochterunternehmen der Deutschen Post werden die Preise für den Versand im Inland wie folgt angepasst: Der Preis des ausschließlich online erhältlichen Zwei-Kilogramm-Pakets steigt um 50 Cent auf 5,49 Euro. Auch Packsets und Pluspäckchen werden aufgrund der gestiegenen Papierkosten teurer. Der Online-Rabatt beim Kauf von Paketmarken im Internet entfällt künftig komplett. Günstiger wird dafür der Filialpreis des Fünf-Kilogramm-Pakets. Er sinkt von 7,49 Euro auf 6,99 Euro.

Pfandpflicht wird ausgeweitet

Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser spätestens ab 1. Juli auch für sie. Auch Getränkedosen sind ohne Ausnahme pfandpflichtig. Nur Milch in Kunststoffflaschen ist weiterhin vom Pfand ausgenommen. Eigentlich gilt die erweiterte Pfandpflicht schon seit 1. Januar. Jedoch wurde den Händlern eine Übergangsfrist eingeräumt: Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränke dürfen noch bis längstens 1. Juli pfandfrei abverkauft werden.

Grundsteuererklärung: Abgabefrist startet im Juli

Eigentümer von Grundstücken oder Eigentumswohnungen etc. sind – egal in welchem Bundesland sie leben – verpflichtet, ab 1. Juli eine Feststellungserklärung abzugeben. Notwendig ist die Neuberechnung, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltende Grundsteuer als ungerecht eingestuft hat. Bisher wurde die Steuer nach dem sogenannten Einheitswert berechnet. Die Berechnungsgrundlage war allerdings so veraltet, dass die Verfassungsrichter ein neues Verfahren anmahnten.

Die neue Grundsteuer kann je nach Bundesland unterschiedlich berechnet werden. Die Feststellungserklärung muss bis spätestens 31. Oktober 2022 über elster.de an das zuständige Finanzamt abgegeben werden. Also an das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2022 erhöhte sich der Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab Juli soll es nun eine zweite Erhöhung geben. Dabei wird der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte die Anhebung zu einem Kernversprechen im Bundestagswahlkampf gemacht. 

Achtung: Steigt der Mindestlohn, hat das auch Auswirkungen auf die Arbeitszeit von Minijobbern. Durch die Anhebung des Stundenlohns kann der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten und es können höhere Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Datensammeln für den ÖPNV

Am 1. Juli 2022 soll die zweite Änderung der Mobilitätsdatenverordnung als neues Gesetz in Kraft treten. Das heißt, dass schon bald in Echtzeit sichtbar sein soll, wie voll öffentliche Verkehrsmittel wie Bahn und Bus sind.

EEG-Umlage wird abgeschafft

Nach mehr als 20 Jahren wird die EEG-Umlage zum Juli abgeschafft. Das soll Verbraucher bei den Strompreisen entlasten. Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde und war zu Jahresbeginn bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die EEG-Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Ampel zog das aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Experten erwarten dadurch zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.

mh

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