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Ab jetzt ist der Fingerabdruck beim Personalausweis verpflichtend - das musst Du über die umstrittene Regelung wissen

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Von: Felix Graf

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Bis Juli 2021 war die Speicherung freiwillig, jetzt wird sie verpflichtend: Seit dem 2. August muss man seine Fingerabdrücke bei der Beantragung eines neuen Personalausweises abgeben.

Die Einführung dieser Regel erfolgt wegen der europaweiten Angleichung der Personalausweise in der Union. Diese umfasst neben einem anderen Design auch die Sicherheitsstandards der Personalausweise. Das teilte das Bundesinnenministerium mit.

Alle Personalausweise werden ab dem 2. August nur mit diesen Angleichungen beantragt werden können. Man setze damit eine EU-Verordnung um, so das Bundesinneministerium weiter.

Verpflichtende Fingerabdrücke ab 2. August

Wie schon beim Reisepass ist ab dem 2. August auch eine Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Unverändert bleibt, dass Kinder unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke bei der Reisepass- oder Personalausweisbeantragung abgeben müssen.

Nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht werden, so das Innenministerium weiter.

Wie beim Reisepass sollen nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke aus dem Personalausweis für Identifizierungszwecke auslesen dürfen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben; andere Staaten weltweit haben keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.

An den Gebühren ändert sich laut Ministerium dagegen nichts. Diese sind nach wie vor folgende:

Gebühren bei Beantragung eines Personalausweises:

Ausgestellte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des Dokuments. Die Notwendigkeit für einen vorzeitigen Umtausch aufgrund des Designwechsels besteht nicht.

Verpflichtender Fingerabdruck sorgt für Kritik

Kritiker der neuen Regel befürchten, dass nicht nur Sicherheitsbehörden der Europäischen Union sich der Daten bemächtigen könnten. Man befürchtet Missbrauch durch Kriminelle.

„Fingerabdrücke werden bereits heute als Schlüssel für Smartphones, Büros und Fahrzeuge genutzt. Aber anders als Passwörter können wir sie nicht ändern, wenn sie gehackt und gestohlen werden“, sagt Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage.

Langfristig äußert Friedemann die Befürchtung, dass die Fingerabdrücke in Datenbanken von nicht vertrauenswürdigen Behörden, Geheimdiensten oder Kriminellen gelangen könnten. Was heute sicher sei, könne in fünf oder zehn Jahren unsicher sein.

„Mit dem Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken werden rechtstreue Bürgerinnen und Bürger beinahe so behandelt wie Verdächtige“, erklärt Friedemann Ebelt weiter. „Es gibt keinen legitimen und zwingenden Grund, pauschal die ganze Bevölkerung zur Abgabe von zwei Fingerabdrücken zu zwingen. Das sollten sich Bürgerinnen und Bürger nicht gefallen lassen.“

Was passiert bei Verweigerung?

Ganz einfach: Wenn man die Abgabe der Fingerabdrücke verweigert, erhält man keinen Ausweis. Problem dabei: wenn man keinen neuen Ausweise besitzt, verstößt man gegen das Personalausweisgesetz. Das bedeutet, dass Personen in Deutschland ab 16 Jahren einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen.

Die Bußgelder für dieses Vergehen können bis zu 5000 Euro betragen. Schon seit 2007 sind Fingerabdrücke beim Reisepass verpflichtend.

fgr/bmi

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