Von Verkehrsregeln oder Tempolimit hat dieser CLK-Fahrer wohl noch nie etwas gehört - dabei hatte der 19-Jährige doch erst vor sechs Monaten seinen Führerschein gemacht. Die abendliche Autobahn-Raserei dürfte daher für lange Zeit seine letzte gewesen sein.
Hamburg - Ein 19-jähriger Fahranfänger ist am Mittwochabend in das Visier der Polizei geraten, weil er mit seinem Mercedes CLK auf der Autobahn A7 in Hamburg in Höhe Volkspark sehr dicht auf ein vorausfahrendes Auto aufgefahren war. Bei Weitem nicht das geringste Vergehen des Teenagers, wie nordbuzz.de* berichtet.
Mercedes CLK brettert auf A7 in Hamburg durch die Baustellen
Die Polizei Hamburg spricht in ihrer Mitteilung von einem illegalen Fahrzeugrennen, das der 19-jährige Mercedes-CLK-Fahrer auf der A7 veranstaltete. So bretterte er mit 140 km/h durch eine Baustelle, überholte auf der rechten Spur und beschleunigte daraufhin sogar auf 160 km/h - erlaubt waren in diesem Bereich der Autobahn lediglich 80 km/h.
CLK-Raser schlängelt sich mit hohem Tempo durch den Elbtunnel
Auch im Elbtunnel änderte der CLK-Fahrer sein Verhalten nicht - der Mercedes schlängelte sich durch die anderen Autos und beschleunigte erneut auf bis zu 150 km/h, auch hier bei erlaubten 80 km/h. Und es ging noch schneller weiter.
Führerschein-Neuling im Mercedes CLK rast einfach weiter
In der Baustelle zwischen Waltershof und Hausbruch notierte die Polizei dann die Höchstgeschwindigkeit des Mercedes CLK - mit stattlichen 194 km/h. Auch von durchgezogenen Linien und dem Rechtsfahrgebot ließ sich der Führerschein-Neuling laut Polizei Hamburg wenig beeindrucken.
Führerschein von A7-Raser ist weg - Mercedes CLK von Polizei sichergestellt
An der Anschlussstelle Hausbruch konnte der Fahrer schließlich von der Autobahn gelotst und angehalten werden. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Sein erst sechs Monate alter Führerschein wurde vor Ort sichergestellt und das weitere Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt. Der Mercedes CLK wurde als Tatmittel sichergestellt.