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Kehle aufgeschlitzt: Lebenslange Haft für Freigänger

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Der Angeklagte wurde wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. © dpa

Detmold - Es war Mord. Eine Hinrichtung vor Dutzenden von Zeugen, mitten in Deutschland. Ein Häftling hat seiner Frau in Detmold bei einem Freigang die Kehle aufgeschlitzt. Nun wurde er verurteilt:

Ein Freigänger, der seiner Frau in Detmold die Kehle durchgeschnitten hat, ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Detmold hatte der 50-Jährige nicht hinnehmen wollen, dass seine 40 Jahre alte Frau ihn wegen eines anderen Mannes verlassen wollte. Darum habe er sie im Juni 2010 erst mit Messerstichen verletzt und ihr schließlich kaltblütig die Kehle aufgeschlitzt, urteilten die Richter am Montag. Die Verteidiger hatten dafür plädiert, höchstens zehn Jahre Haft wegen Totschlags zu verhängen. Sie kündigten umgehend Revision an.

“Die Tatsachen lassen keinen anderen Schluss zu: Der Angeklagte ist ein Mörder“, sagte Richter Michael Reineke zu dem 50-Jährigen, der das Urteil äußerlich regungslos aufnahm. Es sei keine Verzweiflungstat gewesen, wie die drei Verteidiger behauptet hatten.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, es sei ihm nur um die Versorgung des nierenkranken 13 Jahre alten Sohnes gegangen. Was sollte aus ihm werden, wenn die Frau wegginge? Außerdem habe die Zwangsversteigerung des Hauses gedroht. Als die Frau ankündigte, ihn und die Kinder zu verlassen, sei er völlig verzweifelt gewesen. An die Tat könne er sich nicht erinnern.

Die Familie war 1992 aus dem Kosovo nach Deutschland gekommen. Das Paar hat sieben gemeinsame Kinder. Der Mann verbüßte eine dreieinhalbjährige Strafe wegen schwerer Körperverletzung. Zur Lösung seiner Probleme hatte ihm die Staatsanwaltschaft im Juni 2010 eine vierwöchige Haftunterbrechung bewilligt. Der Mann hatte im Gefängnis als Musterhäftling gegolten.

Eine Zwangsversteigerung des Hauses sei im Juni nicht akut gewesen, hielt ihm der Richter entgegen. Für eine Unterbringung der minderjährigen Kinder wäre gesorgt gewesen. So bleibe als einziger Grund für die Tat nur das Eheproblem.

Und dann ließ der Richter das Grauen Revue passieren. Wie die Frau am Morgen des 9. Juni zum wiederholten Male ankündigt, ihren Mann zu verlassen. Sie packt ihre Sachen. “Aber Sie lassen nicht zu, dass Ihre Frau weggeht“, sagte Reineke. Er reißt ihr im Jugendzimmer die Jeans vom Leib, sticht ihr mit einem Messer in den Unterleib und mindestens 20 Mal in den Kopfbereich. Der Stich in den Unterleib sei eine gezielte Bestrafung der untreuen Frau gewesen. “Das war ein Gemetzel.“

Ein letztes Mal gelingt der Frau die Flucht. Sie rennt die Treppe runter, heraus aus dem Haus und bricht am Nachbarhaus zusammen. Sie liegt auf dem Bauch. Mehrmals geht ihr Mann zu ihr, spricht mit ihr. Neugierige sammeln sich. Dann reißt er ihren Kopf nach hinten und schlitzt ihre Kehle auf. Das Messer habe sogar noch die Wirbelsäule verletzt, sagte die Gerichtsmedizinerin und sprach von einem “finalen Schnitt“. Der zweijährige Sohn muss alles mitansehen.

“Bestialischer und kaltblütiger kann man sich das nicht vorstellen“, sagte der Richter beim Urteil (Az.: 127 E - 387). Nach der Bluttat geht der 50-Jährige zurück ins Haus, nicht ohne den schockierten Nachbarn und Passanten zu sagen: “Sie hat es verdient.“

dpa

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