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Mann tötet Geliebte beim Sex

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Cottbus - Für die Tötung seiner Geliebten muss ein 57-jähriger Mann für neun Jahre ins Gefängnis. Er hatte die Frau während des Beischlafs umgebracht.

Es begann als lustvolles Sex-Spiel mit der Geliebten und endete in einem tödlichen Drama für die 53-Jährige: Wegen Totschlags hat das Landgericht Cottbus am Freitag einen 57 Jahre alten Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn schuldig, die verheiratete Frau während des Beischlafes im vergangenen März in Doberlug-Kirchhain (Brandenburg) mit einem Gegenstand schwer verletzt und sie dann mit einer Decke erstickt zu haben.

Der grauhaarige, solide wirkende Mann mit Brille nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Er hatte in dem Prozess beteuert, die Frau nicht getötet zu haben. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Sie geht davon aus, dass ihr Mandant mit der Frau einvernehmlichen Sex hatte und sie sich dabei so verletzte, dass sie starb. Dagegen zeigte sich die Staatsanwaltschaft, die neuneinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert hatte, zufrieden mit dem Schuldspruch. Sie war bereits im Prozessverlauf vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes abgerückt.

Wie die mehrmonatige Beweisaufnahme ergab, hatte die 53-jährige Verkäuferin den späteren Beschuldigten Mitte 2008 kennengelernt. “Die Ehe der Frau ist nicht gut verlaufen, weil ihr 61 Jahre alter Mann gesundheitliche Probleme hatte“, schilderte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach. Jedenfalls trafen sich der 57-jährige Imbissbetreiber und seine Geliebte mehrmals, und dabei sei es zum einvernehmlichen Sex gekommen - so auch an jenem verhängnisvollen 6. März 2009.

“Dieser Beischlaf dauerte anfangs nur fünf Minuten, doch sie war davon nicht befriedigt und machte eine entsprechende Bemerkung“, erläuterte der Richter. Dann habe der Angeklagte sie mit einem Gegenstand im Genitalbereich verletzt, so dass sie stark blutete. Anschließend habe der Mann der auf dem Fußboden liegenden Frau eine Decke auf den Kopf geworfen und sich darauf gesetzt. “Er hat den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen“, urteilte Schollbach.

dpa

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