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Nach Impfpflicht: Befürchtete Kündigungswelle im Gesundheitswesen bleibt noch aus

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Von: Tim Niemeyer

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Arztpraxis
Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich gilt in den Praxen für das medizinische Personal, aber auch für alle weiteren Beschäftigten wie Reinigungskräfte, Hausmeister, Transport- oder Küchenpersonal. © Lennart Preiss/dpa

Noch bis zum 15. März haben Beschäftigte im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in Arztpraxen und Kliniken, Zeit, ihre Impf- oder Genesungsnachweise vorzulegen. Eine Kündigungswelle war diesbezüglich befürchtet worden, die bleibt allerdings aktuell noch aus.

DKG stellt keinen Anstieg der Kündigungen fest

Deutschland - Ab Mitte März wird die einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelten. In Bezug darauf ist eine Kündigungswelle in der Gesundheitsbranche befürchtet worden. Noch ist davon allerdings keine Spur zu sehen. Das geht aus Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hervor.

„Aktuell haben uns noch keine Meldungen aus den Krankenhäusern zu möglichen Kündigungen aufgrund der ab 15. März geltenden Impfpflicht erreicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der Rheinischen Post am Dienstag (18. Januar). Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch. „Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann“, stellt der Vorstandsvorsitzende klar.

Die Krankenhausträger setzten deshalb alles daran, noch Aufklärungs- und Informationsarbeit zu leisten, um möglichst viele Beschäftigte für eine Impfung zu gewinnen, führte Gaß weiter aus.

Bei der kommenden partiellen Impfpflicht ist geplant, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen, also vor allem in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Die Maßnahme soll vor allem einen besseren Schutz der Patienten vor einer Corona-Infektion gewährleisten.

Deutscher Pflegerat sorgt sich um unterstützende Tätigkeiten

Auch wenn von einem Aderlass aktuell noch keine Spur ist, so geht der Deutsche Pflegerat hingegen davon aus, dass diese Impfpflicht noch zu Kündigungen führen werde. Dies wird allerdings weniger das Pflegefachpersonal betreffen, sondern vor allem unterstützende Tätigkeiten wie Betreuungsassistenten oder Küchen- und Reinigungskräfte, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Volger den Zeitungen der Funke Mediengruppe ebenfalls am Dienstag. In diesen Berufsgruppen herrsche „eine etwas geringe Impfquote“. Einige dieser Beschäftigten überlegten, „den Job zu wechseln, wenn die Impfpflicht an ihrem Arbeitsplatz greift“.

Nach dem Beschluss der partiellen Impfpflicht wird auch über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht kontrovers debattiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Tino Sorge, beklagte sich in der Rheinischen Post darüber, dass ein vor Weihnachten beim Bundeskanzleramt eingereichter Fragenkatalog noch immer nicht beantwortet sei. „Dass die Regierung diese Informationen zurückhält, ist schlechter Stil“, mahnte Sorge an. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zeigte sich unzufrieden und forderte in der Zeitung mehr Führung von Scholz.

nt mit Material der dpa

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