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Höhere Bußgelder, Corona, Paypal und Ikea: Das ändert sich zum 1. November

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Von: Martina Hunger

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Zahlreiche neue Gesetze und Änderungen treten am 1. November in Kraft.
Zahlreiche neue Gesetze und Änderungen treten am 1. November in Kraft. © dpa/Montage

Berlin/München - Höhere Bußgelder, elektronische Rezepte oder härtere Strafen für Stalking - auch im November gibt es wieder zahlreiche Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen. rosenheim24.de liefert Euch den Überblick über die wichtigsten Regeln:

Neuer Monat, neue Regelungen – auch im November ändert sich wieder einiges für Verbraucher. So gibt es unter anderem Änderungen im Bußgeldkatalog, eine Erhöhung der Paypal-Kosten und neue Regeln für Corona-Ungeimpfte. 

Der November bringt einige Neuerungen mit sich - ein Überblick:

Winterzeit:

Kurz vor dem 1. November, konkret in der Nacht des 31. Oktober, erfolgt in der EU die Zeitumstellung auf Winterzeit. Das bedeutet, dass die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wurde, im november können wir also eine Stunde länger schlafen als in der Sommerzeit gewohnt. Die Winterzeit - die letztlich ja die Normalzeit ist - gilt bis Ende März 2022. Dann ist die nächste Zeitumstellung.

Höhere Bußgelder:

Raser und Falschparker müssen vom 9. November an tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Wer beispielsweise künftig innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro.

Höhere Geldstrafen gibt es künftig auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Dagegen sollen Fahrverbotsregeln und die Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren unverändert bleiben.

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte:

Wer sich gegen Corona impfen lassen kann und darf, dies aber freiwillig nicht tut, muss nun mit finanziellen Einbußen rechnen. Da alle impfwilligen Bundesbürger bis dahin die Möglichkeit gehabt hatten, sich einen ausreichenden Schutz gegen SARS-CoV-2 zu holen, gilt laut Gesetzgeber in ganz Deutschland nun Folgendes: Wer nach behördlicher Anordnung in Quarantäne muss, ohne selbst infiziert zu sein, erhält für die Ausfallzeit keine Lohnfortzahlung mehr. Ausnahmen gelten nur für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Personen, für die es noch keine Impfempfehlung gab.

Black Friday & Singles Day:

Verbraucher können zum „Black Friday“ (diesmal am 26. November) traditionell mit Rabatten von Einzelhändlern rechnen, vor allem im Onlinehandel. Der Aktionstag hat seinen Ursprung in den USA, wird inzwischen aber auch von deutschen Unternehmen genutzt. Unklar ist, ob Lieferengpässe die Rabattschlacht diesmal trüben.

Kurze Zeit vor dem Black Friday findet zudem der Singles Day 2021 statt. Dieser ist eigentlich eine chinesische Tradition, wird aber auch hierzulande immer beliebter. Der 11. November ist ursprünglich in China der Tag der Alleinstehenden und hat sich zu einem erfolgreichen Online-Shopping-Tag entwickelt. Daher dürfen Verbraucher auch am 11. November mit vielen Schnäppchen rechnen.  

Advent:

Die Weihnachtsmarktsaison beginnt in diesem Jahr so früh wie noch nie: Nachdem das festliche Treiben 2020 pandemiebedingt weitgehend ausfallen musste, öffnen manche Weihnachtsmärkte nun schon Mitte November. Ein Grund ist, dass den Schaustellern nach der langen Corona-Auszeit höhere Einnahmen ermöglicht werden sollen. Der eigentliche Advent, für Christen die Zeit der besinnlichen Vorbereitung auf Weihnachten, beginnt in diesem Jahr am 28. November.

WhatsApp erhöht Systemanforderungen:

Auch beim beliebten Messenger-Dienst WhatsApp gibt es ab November eine Neuerung: Wer die App weiterhin von einem Android-Gerät aus nutzen möchte, benötigt künftig mindestens Android 4.1 Jelly Bean. Da Android 4.0 jedoch schon vor zehn Jahren veröffentlicht wurde, dürfte diese Maßnahme nur wenige Personen treffen. 

Neue Regeln zum Antibiotika-Einsatz ab 1. November:

Antibiotikaresistenzen sind ein immer größeres Problem für uns Menschen. Das neue Gesetz soll den Schutz verbessern, es gilt für die Nutztierhaltung und betrifft insbesondere die Masttierzucht. Demnach müssen die Halter in Zukunft nicht nur melden, wenn sie Antibiotika geben, sondern auch, wenn sie dies nicht tun – dies wird „obligatorische Nullmeldung“ genannt. Zudem muss das Datum der Anwendung oder Abgabe angegeben werden. So können Qualität und Auswertung der erhobenen Daten verbessert werden. Ziel ist es, den Antibiotika-Einsatz in Deutschland zu minimieren.

Höhere Paypal-Gebühren:

Bislang galten bei Paypal-Zahlungen von und nach Großbritannien keine gesonderten Gebühren. Sie galten bislang EU weit. Ab 10. November aber werden Zahlungen von und nach Großbritannien mit PayPal teurer.

Ikea plant Pop-up-Stores:

Das schwedische Möbelhaus plant neben den bekannten Möbelhäusern ab dem 1. November auch sogenannte Pop-up-Stores in Innenstädten.

Den Auftakt macht der IKEA-Pop-up-Store in Wolfsburg am 1. November 2021. Ein weiterer Pop-up-Store soll dann Anfang 2022 in Ravensburg folgen. Zunächst wird es nur einen Testlauf für 18 Monate geben, danach soll dann entschieden werden, ob diese Art des Verkaufs weiterverfolgt wird.

Mögliches Ende der epidemischen Lage

Gesundheitsminister Jens Spahn bleibt dabei: Er hält ein Auslaufen der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ Ende November für vertretbar. Damit werde weder die Pandemie für beendet erklärt noch sollen die Schutzmaßnahmen enden, so Spahn. Die Ministerpräsidenten der Länder fordern eine einheitliche Lösung als sichere Rechtsgrundlage. Diese soll bis zum 25. November geschaffen werden. Ob die „epidemische Lage“ wirklich beendet wird ist noch unklar.­

Kfz-Versicherung wechseln: 30.11. ist Stichtag

Wer seine Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln und dadurch Geld sparen will, muss sich demnächst beeilen: Bis zum 30. November muss in den meisten Fällen die Kündigung beim bisherigen Versicherer vorliegen. Und das kann sich lohnen, wie ein aktueller Vergleich von Finanztest zeigt – pro Jahr sind Hunderte Euro Ersparnis möglich.

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mh (mit Material der dpa)

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