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Urlaub und Corona, Ausweis, Steuern: Das ändert sich zum 1. August

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Von: Martina Hunger

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Zahlreiche neue Gesetze und Änderungen treten am 1. August in Kraft.
Zahlreiche neue Gesetze und Änderungen treten am 1. August in Kraft. © dpa/Montage

Im August treten wieder neue Gesetze und Regeln in Kraft. Ob in punkto Steuern, Urlaub und Corona oder eine umstrittene Neuheit beim Personalausweis - der August ist da und mit ihm einige Änderungen.

Der August bringt einige Neuerungen mit sich - ein Überblick:

Glyphosat für den Privatgebrauch verboten

Es ist schon lange ein umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel, aber jetzt ist endgültig Schluss mit Glyphosat – zumindest im privaten Garten. Ab Anfang August wird der Privatgebrauch von Glyphosat nämlich verboten. Das Verbot gilt für Kleingärten und Häuser sowie von der Allgemeinheit genutzte Flächen wie Parks und Spielplätze. Außerdem soll Glyphosat dann nicht mehr vor der Ernte auf Feldern verwendet werden dürfen, ebenso nicht mehr in Wasserschutzgebieten sowie Pflege- und Kernzonen von Biosphärengebieten. Darüber hinaus wird die Verwendung auf Äckern und Grünland verboten, sofern es nicht Gründe wie besondere Unkräuter oder Erosionsschutz gibt, wenn eine mechanische Bearbeitung nicht möglich ist.

Neue Corona-Regeln für Urlauber

Ab 1. August gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Testpflicht. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien verhindert werden. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist - mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Beliebte Urlaubsländer im Überblick: Was Ihr jetzt bei der Einreise und Ausreise beachten müsst

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Außerdem gibt es nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren.

Steuererklärung

Viele Steuerzahler hätten ihre Einkommensteuererklärung eigentlich bis Ende Juli beim Finanzamt einreichen müssen. Doch wegen der Corona-Pandemie ist die Frist um drei Monate verlängert worden. «Das verschafft vielen Bürgern Luft, die sich bereits den 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gemerkt hatten», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für 2020 jetzt erst zum 31. Oktober abgeben. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Und in Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist sogar erst am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.

Personalausweis

Eine Neuerung betrifft Millionen von Deutschen. Denn ab dem 2. August 2021 müssen Personalausweise in Deutschland, die neu beantragt werden, verpflichtend über einen Chip mit zwei Fingerabdrücken verfügen. Das geht aus der Ankündigung auf personalausweisportal.de hervor. Damit soll das Dokument künftig fälschungssicherer werden, die Regierung reagiert so auf eine EU-Vorgabe. Bisher war die Abgabe der Fingerabdrücke bei der Beantragung eines neuen „Perso“ freiwillig. Bestehende Dokumente bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum auch ohne Fingerabdruck gültig. Datenschützer sehen in der verpflichtenden Abgabe der Fingerabdrücke einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Streiks bei der Deutschen Bahn angekündigt

Wer im August die Bahn zur Arbeit nimmt oder einen Urlaubstrip geplant hat, sollte sich zuvor darüber informieren, ob sein Zug auch tatsächlich fährt – denn es drohen Streiks bei der Deutschen Bahn. Claus Weselsky, Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), kündigte Ende Juni an, dass unmittelbar nach dem 9. August mit Arbeitskämpfen zu rechnen sein. Hintergrund der angekündigten Streiks sind zuvor gescheiterte Tarifverhandlungen. Die GDL fordert von der Bahn unter anderem Lohnerhöhungen von rund 3,2 Prozent.

Änderung im Chemikaliengesetz

Bis 2030 sollen Kältemittel in Kühlanlagen einen natürlichen Ursprung haben. Aktuell benötigen viele Anlagen aber noch die synthetischen Mittel der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW). Sie gelten als klimaschädlich. Da sie schon jetzt schlecht verfügbar sind, ist ein Schwarzmarkt entstanden. Bekämpfen soll ihn eine Änderung des Chemikaliengesetzes, die ab 1. August 2021 in Kraft tritt.

In die Pflicht kommt mit der Gesetzesänderung insbesondere das Kälteanlagenbauerhandwerk. Betriebe müssen künftig die gesamte Liefer- und Gebrauchskette der Kältemittel dokumentieren. In der Praxis bedeutet das, dass jeder Kauf und Verkauf von Kältemitteln deklariert sein muss. Damit sind unter anderem die Kälte-Klima-Fachunternehmen verpflichtet, ihren Kunden gegenüber, einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels zu führen.

Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz

Zum 1. August tritt das neue Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft: Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der Bestimmungen zum Urheberrecht und behandelt die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie etwa YouTube. Die findet, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), im Rahmen der „größten europäischen Urheberrechtsreform der letzten zwanzig Jahre“ statt. Wesentliche Aspekte des neuen Gesetzes sind etwa unmittelbare Zahlungsansprüche der Kunstschaffenden gegenüber den Plattformen sowie ein Auskunftsrecht für Wissenschaftler, die zum Thema Plattformökonomie forschen.

Beschaffung „sauberer Straßenfahrzeuge“

Eine weitere Neuerung im Bereich Verkehr tritt einen Tag später, am 2. August, in Kraft: Es gibt nun ein Gesetz, dass öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie einzelne privatrechtlich organisierte Akteure wie etwa die Post und die Stadtreinigung dazu verpflichtet, eine bestimmte Zahl emissionsarmer und -freier Fahrzeuge zu beschaffen. Dafür wurden für verschiedene Bereiche Quoten geschaffen, die besagen, wie viele der neu beschaffenen Fahrzeuge diesen Kriterien entsprechen müssen.

Es gibt zwei Beschaffungszeiträume: der erste läuft bis Ende 2025, der zweite bis Ende 2030. Für Busse etwa gilt bis 2025 eine Quote von 45 Prozent, wobei davon die Hälfte wiederum nicht nur emissionsarm, sondern -frei sein muss. Ab 2026 wird der Prozentsatz „sauberer“ Busse auf 60 Prozent erhöht. Eine Ausnahme gilt etwa für die Polizei, die Feuerwehr und ärztliche Rettungswagen: Werden die umweltfreundlichen Fahrzeuge den Anforderungen nicht gerecht, muss die Quote nicht berücksichtigt werden.

Bedürftige Familien erhalten Kinderfreizeitbonus

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen erhalten demnach eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird.

Welche Voraussetzungen für die Auszahlung gelten und wie der Antrag für den Kinderfreizeitbonus gestellten werden muss, erfahren Interessierte auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitgeber kann Körperschmuck untersagen

Beamtinnen und Beamten können ab August Schmuck, Tätowierungen, Frisuren, Piercings, Bart etc. untersagt werden, wenn es die Dienstfunktion beeinträchtigt bzw. das Vertrauen in die Person oder ihre Achtung untergräbt. Ein Beispiel ist ein Polizist, der verfassungsfeindliche Tattoos trägt – daher kann bezweifelt werden, ob er wirklich verfassungstreu ist. Doch die Sache ist nicht so einfach, wie gedacht. Die Behörden müssen in diesem Fall begründen, warum etwas nicht in Ordnung ist. Bislang wurde das Aussehen bspw. in Verwaltungsvorschriften und Erlassen geregelt. Da die Regelung aber in das Persönlichkeitsrecht eingreift, wird dies nun durch das Gesetz bestimmt.

Disney+-Gebühren steigen

Disney+ hat Filme und Serien im Angebot. Von Star Wars über Marvel bis hin zu den Disney-Klassikern ist für jeden Menschen was dabei. Doch der Spaß wird ab 22. August teurer. Für Bestandskund mit monatlich kündbarem Abo steigt der Preis auf 8,99 Euro pro Monat, wenn das Abo vor 22. Februar abgeschlossen wurde. Außer für Jahresabonnenten, die vor diesem Datum einen Vertrag geschlossen haben, galt der neue Preis für alle Kunden ab dem 23. Februar.

mh (mit Material der dpa)

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