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Toter Karsten (2) - Urteile nicht rechtskräftig

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Die wegen Mordes am zweijährigen Karsten angeklagte Mutter sitzt mit ihrem Rechtsanwalt Andre Steuler vor Prozessbeginn auf der Anklagebank im Landgericht Zwickau. © dpa

Zwickau - Die Urteile zum gewaltsamen Tod des kleinen Karsten aus Plauen (Sachsen) sind nicht rechtskräftig. Beide Angeklagten haben Revision eingelegt. Der Fall muss nun neu geprüft werden.

Sowohl die Mutter des zu Tode geprügelten Zweijährigen als auch deren einstiger Freund haben Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichtes Zwickau am Montag. Nun wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig den Fall prüfen.

Die Mutter (32) war am Montag vergangener Woche zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, der Mann (36) erhielt zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener. Das Landgericht Zwickau war mit den Verurteilungen über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinausgegangen.

dpa

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