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Die verrücktesten Fälle vor dem Arbeitsgericht

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Verrückt, was sich manche Arbeitnehmer für Begründungen einfallen lassen, wenn sie nicht das tun, was ihr Chef möchte. Und sie kommen damit vor dem Arbeitsgericht sogar manchmal durch. Die kuriosesten Ausreden haben wir für Sie aus dem Buch "Als ich auf die Bremse treten wollte, war sie nicht da." von Autor Matthias Müller-Michaelis zusammengetragen:

Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
1 / 10Das Gericht fand auch, dass man über Geschmack nicht streiten kann. Jedenfalls kam der Arbeitgeber des Kochs mit seiner Kündigung nicht durch. Für eine Entlassung seien die Gründe zu gering gewesen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
2 / 10Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Wer einen Vertrag unterschreibt, muss dafür sorgen, dass er ihn lesen kann, meinten die Richter. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
3 / 10Das Gericht erklärte die Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für ungültig. Allerdings nur aus formalen Gründen. Die Klägerin hätte vorher abgemahnt werden müssen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
4 / 10Dem stimmte das Gericht zu und kassierte die Kündigung ein. Begründung: Laut ärztlichem Gutachten trug der Sport nicht zur Verschlechterung der Beschwerden bei. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
5 / 10Der Mann bekam recht! Begründung: Wer nach jahrelanger einwandfreier Arbeit mal auf der Arbeit einschläft, darf nicht gleich entlassen werden. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
6 / 10Diese Argumentation akzeptierte das Gericht nicht. Nach Ansicht der Richter reicht eine Kopie der Kündigung, wenn der Arbeitnehmer diese gesehen und unterschrieben hat. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
7 / 10Das Gericht gab dem Mann recht und hob die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung auf. Begründung: Er darf tätigkeitsfremde Arbeiten, wie den Kollegen Essen zu holen, ablehnen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
8 / 10Tricksen bringt nichts, fand das Gericht. Wer dem Chef absichtlich eine falsche Adresse nennt, schießt ein Eigentor. Die Kündigung gilt trotzdem als fristgerecht zugestellt. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
9 / 10Schmerzensgeld gibt es nur, wenn man dem Arbeitgeber vorsätzliches Handeln nachweisen kann, befand das Gericht. Das gelang in diesem Fall nicht. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
10 / 10Mehr kuriose und verrückte Ausreden - nicht nur vor dem Arbeitsgericht - finden Sie im Buch "Als ich auf die Bremse treten wollte, war sie nicht da." von Autor Matthias Müller-Michaelis, erschienen im Ullstein Verlag, ISBN 3548369146. © Verlag

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