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Foodwatch unterliegt Unilever im Margarine-Streit

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Unilever muss Hinweise auf Risiken von «Becel pro.activ» weiterhin nicht auf der Verpackung aufführen.
Unilever muss Hinweise auf Risiken von «Becel pro.activ» weiterhin nicht auf der Verpackung aufführen. © Tobias Hase

Müssen auf der «Becel pro.activ»-Magarine mögliche Gesundheitsrisiken aufgeführt werden? Nein, sagt das Hanseatische Oberlandesgericht und beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Erneute Niederlage für Foodwatch: Im Streit um die cholesterinsenkende Margarine «Becel pro.activ» des Herstellers Unilever hat die Verbraucherschutzorganisation wieder vor Gericht verloren.

Äußerungen eines Wissenschaftlers über die Margarine, die der Lebensmittelkonzern verbreitet hatte, seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG). Somit darf das Unternehmen weiter behaupten, es gebe aus wissenschaftlicher Sicht keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken seiner Margarine.

Foodwatch warf dem Hersteller vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern und wollte ihm die umstrittenen Angaben zu seinem Produkt untersagen lassen (Az: 7 U 7/13). Es spreche vieles dafür, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen, kündigten Vertreter der Organisation an.

dpa

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