Alles was Sie über PID wissen sollten

Bern - Die Präimplantationsdiagnostik hilft, schwere Erbkrankheiten in den Genen künstlich erzeugter Embryonen vor Beginn der Schwangerschaft zu erkennen. Damit sollen Totgeburten und die Geburt eines schwer kranken Kindes vermieden werden.
Dem Embryo werden nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs Zellen entnommen, um das Erbgut auf veränderte Gene zu untersuchen. Gibt es Anzeichen für eine drohende schwere Erkrankung, wird der Embryo gegebenenfalls nicht implantiert. Die PID erfasst vor allem Krankheiten, die mit überzähligen oder zu wenigen Chromosomen zusammenhängen - wie das Down-Syndrom.
Die gesetzlichen Regelungen in Europa sind äußerst verschieden: In den Niederlanden zum Beispiel ist es seit 2008 möglich, Embryonen, die ein hohes Risiko für erblich bedingten Krebs aufweisen, vor der Implantation auszusortieren. Eine Auswahl nach Geschlecht ist aber verboten. Auch Belgien und Frankreich erlauben PID unter gewissen Voraussetzungen, um schwere genetische Erkrankungen zu vermeiden.
2011 beschloss der Deutsche Bundestag, das Embryonenschutzgesetz zu ändern und PID in engen Grenzen zuzulassen. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen im Grundsatz erlaubt sind. Es folgte ein emotionaler Streit von Gegnern und Befürwortern.
dpa