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Mein Kind hat Corona – kann ich trotzdem zur Arbeit?

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Junge, Corona
Mein Kind hat Corona © pixabay

Fällt der Corona-Test des eigenen Kindes positiv aus, müssen sie in Quarantäne. Doch sind Eltern auch betroffen? Oder dürfen sie an den Arbeitsplatz?

In Schulen werden Kinder aktuell mehrmals pro Woche mit Schnelltests auf das Coronavirus getestet. Aber auch Kita-Kinder sollten einen Test durchführen, wenn sie Symptome einer Coronainfektion wie Schnupfen, Husten oder Fieber aufweisen. Fällt der Test positiv aus, müssen sie in Quarantäne. Auch Eltern und Geschwister müssen dann möglicherweise in häusliche Absonderung – jedoch nicht in jedem Fall.

Der Corona-Selbsttest des Kindes ist positiv – was passiert jetzt?

Sobald der Corona-Schnelltest, der in der Schule durchgeführt wird, ein positives Ergebnis bei Eurem Kind anzeigt, gilt das als Corona-Verdachtsfall und das Kind muss nach Hause in Quarantäne. Der Kinderarzt stellt für diese Zeit eine Krankschreibung aus. Während die Schule das Gesundheitsamt informiert und Mitschüler nach Hause in die freiwillige Selbstisolation schicken, müssen die betroffenen Eltern des Kindes einen PCR-Test bei ihrem Kind durchführen lassen. Letzteres gilt auch, wenn ein Selbsttest zuhause durchgeführt wurde.

Fällt auch der PCR-Test positiv aus, werden die Eltern vom Gesundheitsamt kontaktiert und eine mehrtägige Quarantäne für das Kind verhängt (bei geimpften Jugendlichen, die trotz Corona-Immunisierung erkranken, dürfte die Quarantänezeit kürzer ausfallen). Während der häuslichen Isolation darf Euer Kind bis auf wenige Ausnahmen weder die Wohnung verlassen noch Besuch empfangen – auch, wenn es keine Symptome zeigt. Über den Zeitpunkt, ab dem das Kind wieder Kita oder Schule besuchen darf und ob eine Freitestung erforderlich ist, informiert das zuständige Gesundheitsamt.

Müssen Eltern und Geschwister auch in Quarantäne?

Die Regelung zur Quarantänepflicht legt die jeweilige Landesverordnung fest. In Bayern gilt etwa aktuell: Sind enge Kontaktpersonen, also auch Eltern oder Geschwister, vollständig geimpft und weisen keine Corona-Symptome auf, müssen sie nicht in Quarantäne (Stand: 11. November 2021). Der Grund: Laut derzeitigem Kenntnisstand ist die Übertragungsgefahr durch geimpfte Personen deutlich geringer. Treten trotz Impfung typische Corona-Symptome auf, kann das Gesundheitsamt dennoch Quarantäne anordnen. Das selbe gilt übrigens für genesene Familienmitglieder, deren Covid-19-Erkrankung maximal sechs Monate zurückliegt.

Für ungeimpfte Eltern oder Familienmitglieder im Haushalt ist eine Quarantäne für mehrere Tage jedoch immer Pflicht. Wie lange sie dauert und wann Ihr Euch freitesten könnt, erfahrt Ihr vom zuständigen Gesundheitsamt. Allerdings steht ungeimpften Arbeitnehmern in Quarantäne keine Lohnfortzahlung zu, wenn sie nicht erkrankt sind.

Kann ich zur Arbeit, wenn mein Kind Corona positiv ist?

Müssen Eltern eines Corona-positiven Kindes selbst nicht in Quarantäne, dürfen sie weiterhin zur Arbeit. Ihr seid sogar dazu verpflichtet, zu arbeiten, sei es im Homeoffice oder am Arbeitsplatz. Jedoch kommt eine externe Betreuung des infizierten Kindes durch Großeltern oder andere externe Betreuungsmöglichkeiten nicht in Frage. Können die Eltern die Betreuung des Kindes nicht sicherstellen (gilt auch im Homeoffice), stehen ihnen auch für quarantänepflichtige Kinder unter zwölf Jahren Kinderkrankentage zu. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen sich von der Arbeit freistellen lassen und erhalten dafür eine Entschädigung für den Verdienstausfall, das Kinderkrankengeld. Die Lohnfortzahlung ist somit gesichert.

Eltern, die in Quarantäne müssen und keine Symptome einer Covid-Erkrankung aufweisen, dürfen zwar nicht an den Arbeitsplatz ins Unternehmen kommen, müssen jedoch möglicherweise im Homeoffice arbeiten.

ID/red

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