1. rosenheim24-de
  2. Leben
  3. Geld

Minijob 2022: Das ändert sich ab 1. Januar für Arbeitnehmer

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Blauer Ordner und Taschenrechner
Das Jahr 2022 hält für Minijobber wieder Änderungen bereit. ©  Panthermedia/Imago

Schon ab 1. Januar 2022 treten bei den Minijobs wichtige Änderungen in Kraft. Dies betrifft auch viele Arbeitnehmer. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Wer sich 2022 mit einem Minijob etwas Geld hinzuverdient, muss schon zu Beginn des Jahres mit einigen Änderungen rechnen. Sowohl 450-Euro-Jobs als auch kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten sind davon betroffen. So steigt für viele Minijobber der Lohn bzw. das Gehalt. Aber auch bei der Krankenkasse oder Steuer-ID ändern sich einige Punkte, die vor allem Arbeitgeber nicht versäumen dürfen.

1. Gesetzlicher Mindestlohn wird erhöht

Gleich das Erfreuliche zuerst: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2022 erhöht. Er steigt für alle Arbeitnehmer/innen in Deutschland von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli winkt dann nochmals eine planmäßige Erhöhung auf 10,45 Euro Stundenlohn. Minijobber müssen ihre Stundenanzahl dann möglicherweise anpassen, um die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat nicht zu überschreiten (Anm. d. Red.: Die Verdienstgrenze soll 2022 auf 520 Euro angehoben werden. Wann genau dies der Fall sein wird, ist mit Stand 29. Dezember 2021 noch nicht bekannt).

Der Mindestlohn könnte bald noch deutlicher ansteigen: Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung sieht eine Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde vor.

2. Angaben zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2022 die Krankenversicherung von kurzfristig Beschäftigten bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben. „Ein Nachweis kann beispielsweise eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer, aber auch eine Kopie der Versicherungskarte sein“, informiert die Minijob-Zentrale in einem Blog-Beitrag.

3. Rückmeldung zu kurzfristigen Beschäftigungen

Ab 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung von der Minijob-Zentrale, ob der oder die Arbeitnehmer/in im selben Kalenderjahr bereits eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat. Diese Vorbeschäftigungszeiten sind für Arbeitgeber wichtig, da kurzfristige Beschäftigungen maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr andauern dürfen. „Diese Mitteilung enthält aber lediglich die Information, ob Vorbeschäftigungszeiten vorliegen, nicht hingegen in welchem Umfang“, teilt die Minijob-Zentrale in ihrem Blog mit. Letzteres muss dann von den Arbeitnehmern erfragt werden.

4. Meldung der Steuer-ID von gewerblichen Minijobbern

Ebenfalls eine wichtige Neuheit bei Minijobs: Arbeitgeber müssen ab 2022 neben der Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer (auch Steuer-ID oder oder IdNr genannt) von gewerblichen Minijobbern elektronisch an die Minijob-Zentrale übermitteln. Diese aus 11 Ziffern bestehende Zahl wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Sie findet sich u.a. auf dem letzten Steuerbescheid.

ID/re

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion