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Wie Ihr einfach und legal die Steuer bei Ebay-Privatverkäufen umgeht

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Von: Jasmin Farah

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Wer hohe Summen über Ebay & Co. einnimmt, der muss den Fiskus fürchten. Doch Sie können sich mit ein paar Tricks dagegen wehren.
Wer hohe Summen über Ebay & Co. einnimmt, der muss den Fiskus fürchten. Doch Sie können sich mit ein paar Tricks dagegen wehren. © pixabay

Wer viel auf Ebay & Co. verkauft, der sollte sich über mögliche Steuern schlau machen. Hier gibt es fünf Tipps für Euch, um etwaige Kostenfallen zu vermeiden.

Ungeliebte Möbelstücke, nicht mehr passende Kleidungsstücke oder doppelte Weihnachtsgeschenke: Wer diese auf Online-Marktplätzen wie Ebay Kleinanzeigen, Rebuy oder Momox verkauft, wird Ungeliebtes schnell los – und kann gleichzeitig viel Geld dafür kassieren. Doch als Privatverkäufer müsst Ihr einige rechtliche Bedingungen beachten – ansonsten tappt Ihr schnell ins teure Fettnäpfchen.

Ebay & Co.: So verkauft Ihr privat - und behaltet den Gewinn

Grundsätzlich gilt: Dem Fiskus macht es nichts aus, wenn Ihr ab und an auf Ebay etwas verkaufen – egal, ob das alte Kinderfahrrad, das Top vom letzten Sommer oder den Gartenklappstuhl. Schließlich ist es Euer gutes Recht, Euch nebenbei noch ein wenig Geld hinzuzuverdienen.

Kritisch wird es, wenn Ihr ständig auf Ebay & Co. Gegenstände zum Verkauf anbietet. Dann könnte es passieren, dass sich das Finanzamt bei Euch meldet – und Steuern verlangt. Um gewappnet zu sein, solltet Ihr im Hinterkopf behalten, wann der Fiskus zuschlagen könnte.

Privatverkauf auf Ebay: Achtet besonders auf diese zwei Steuerfallen

Wenn Ihr zum Beispiel etwas nach dem Kauf gleich wieder weiterverkauft, wie Antiquitäten oder Schmuck, kann es sein, dass Ihr dafür Einkommenssteuer zahlen müsst.

Wenn das Finanzamt Euch gar als gewerblichen Händler einstuft, habt Ihr besonders Pech: Dann kommt zur Einkommenssteuer zusätzlich noch Umsatzsteuer oben drauf. Doch wie merkt der Fiskus überhaupt, wie viel Ihr insgesamt verkauft?

Das Bundeszentralamt für Steuern durchforstet regelrecht die Online-Marktplätze, um gewerbliche Händler auf die Schliche zu kommen - und zwar mithilfe einer Software namens Xpider. Wenn die Software erkennt, dass ein Verkäufer besonders aktiv ist, sind Ebay & Co. sogar dazu verpflichtet, private Informationen über ihn preiszugeben.

So hat der Bundesfinanzhof bereits 2013 entschieden, dass sie unter anderem die Kontakt- und Bankdaten des Verkäufers sowie eine Liste seiner Verkäufe herausgeben müssen. Seit 2023 gilt zudem, dass Handelsplattformen ihre Heavy User von sich aus dem Finanzamt melden müssen. Betroffen sind Verkäufer, die mehr als 30 Artikel im Jahr verkaufen oder über 2.000 Euro einnehmen. Doch es gibt laut Stiftung Warentest ein paar Tricks, wie Ihr die Steuern umgehen könnt.

Auch interessant: Mit verschiedenen Tipps können Sie sich vor Betrügern bei Ebay-Kleinanzeigen schützen. Vor allem bei der Warenübergabe ist Vorsicht geboten. 

Geplanten Verkauf bis nach Spekulationsfrist schieben

Wer nicht nur gebrauchte Alltagsgegenstände, sondern auch Antiquitäten oder neuen Schmuck verkaufen möchte, der sollte besser aufpassen: Denn wer innerhalb eines Jahres kauft und verkauft, der wird steuerpflichtig. Das heißt: Als Privatverkäufer müsst Ihr dann den „Spekulationsgewinn“ in der Anlage SO zur Steuererklärung berücksichtigen und eintragen.

Diesen könnt Ihr nur umgehen, wenn Ihr unter dem jährlichen Freibetrag von 600 Euro bleibt. Tipp: Wenn Ihr mit Eurem Verkauf darüber liegt, solltet Ihr besser ein Jahr abwarten – und dann den Verkauf wagen. Dann ist der Gewinn schließlich steuerfrei – egal, wie viel Ihr kassiert.

Gewerblicher Handel: So vermeidet Ihr die Merkmale dafür

Keine Panik – nur, weil Ihr jetzt vielleicht einmal einen Spekulationsgewinn angeben musstet, bedeutet das für den Fiskus nicht gleich, Euch als gewerblichen Händler einzuschätzen. Dies ist meist erst dann der Fall, wenn dies öfters geschieht. Oder, wenn Ihr Euch aus Versehen im Netz registriert. „Die Grenzen sind leider fließend“, sagt Steuerberaterin Dr. Stefanie Becker aus Augs­burg. Gewerb­lich ist laut Gesetz jede nach­haltige Tätig­keit, um Einnahmen zu erzielen – auch dann, wenn die Absicht fehlt, Gewinne zu machen.

Aber nicht nur die Häufigkeit spielt hierbei eine Rolle – auch die Art der angebotenen Ware ist dabei maßgeblich mit beteiligt. Verkauft Ihr ständig neue oder immer wieder dieselbe Art von Ware, glaubt der Fiskus zu Recht, dass Ihr ein unternehmerisches Interesse daran habt.

Das gleiche gilt auch für die Vermarktung: Wer seine Ware sehr aggressiv anpreist und aufwendig gestaltete Fotos ins Netz stellt sowie seine Angebote gegen Aufpreis in den Fokus der Käuferschaft rücken möchte, der wird schnell vom Fiskus ins Auge gefasst.

Nicht den Überblick über Eure Verkäufe verlieren

Zwar gibt es keine genaue Zahl, ab wann Ihr als gewerblicher Händler geltet, allerdings geht man davon aus, dass ab einer gewissen Menge das Finanzamt aufmerksam wird. „Wenn eine Familie in einem Jahr beispiels­weise 40 Angebote von gebrauchten Gegen­ständen im Internet macht, wird sie im Regelfall keine Probleme mit dem Finanz­amt bekommen“, sagt Steuerberaterin Becker.

„Doch bringt der Vater dann beispiels­weise zusätzlich das Inventar aus seinem geerbten Eltern­haus an den Mann, kann es sein, dass das Finanz­amt ihn doch als gewerb­lichen Händler einstuft, gerade wenn sich die Verkäufe über einen längeren Zeitraum ziehen.“ Grob gilt also: Wer innerhalb extremer Zeitspannen – ob kurz oder lang – Unmengen an Angeboten ins Netz stellt, der wird auffällig.

Als Privatverkäufer eigene Stücke verkaufen

Wer nicht in die Kategorie gewerblicher Händler geschoben werden möchte, der sollte vor allem seine eigenen Gebrauchsgegenstände verkaufen. Wer nämlich ständig auf Ebay & Co. Dinge von jemand anderem verkauft, der kann schnell steuerpflichtig werden. Auch wenn es sich hierbei um Gegenstände, wie die alte Pelzsammlung der lieben Großmutter, handelt.

Wenn Ihr allerdings alte Dinge von Euch zum Kauf anbietet, etwa altes Spielzeug von früher oder die Schallplattensammlung, müsst Ihr den Fiskus meist auch nicht fürchten.

Umsatzgrenzen beachten

Und auch wenn Euch einmal doch die Einkommenssteuer trifft, könnt Ihr immer noch versuchen, die Umsatzsteuer zu umgehen. Und das funktioniert so: Lasst Euch beim Finanzamt als „Kleinunternehmer“ einstufendann müssen Eure Kunden keine Umsatzsteuer zahlen und Ihr sie auch nicht beim Fiskus angeben.

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung gilt seit einigen Jahren bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro. Wenn Ihr über Eure Umsätze einen Überblick behaltet und Eure Verkäufe auch zeitlich anpasst, sollte dem allerdings nichts im Wege stehen.

Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen Betrüger auf Ebay Kleinanzeigen am besten wehren können. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie sich in Zukunft besser schützen können.

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