Immobilie vererben oder verschenken? Mit Stiftung-Warentest-Tipps Steuern sparen
Sie sind glücklicher Besitzer einer Immobilie und möchten sie bald vererben? Die Erbschaftsteuer kann in schwindelerregende Höhe steigen. Eine Schenkung ist oft eine gute Alternative.
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück vererbt bekommt, muss dies in der Steuer angeben. Erbe wird wie jedes Einkommen vom Staat besteuert. Einfluss auf die Höhe der Summe hat zum einen der Wert des Erbes. Auch der Verwandtschaftsgrad und die Steuerklasse spielen eine Rolle bei der Berechnung. Es gibt drei Steuerklassen mit Steuersätzen zwischen sieben und 50 Prozent, informiert die Sparkasse. Die Hälfte des vererbten Vermögens versteuern: Der Alptraum eines jeden Erben.
Es gelten verschiedene Freibeträge. Kinder eines Verstorbenen können 400.000 Euro erben, ohne diese versteuern zu müssen. Dasselbe gilt für die Enkel, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind. Leben die Eltern der Enkel noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Urenkel und Eltern, die von ihren Kindern erben, profitieren von einem Freibetrag von 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben auch ohne Verwandtschaftsverhältnis gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro, so eine Information der Sparkasse.

Schenkung oder Vererben: Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidung?
Besonders hoch fällt die Erbschaftssteuer aus, wenn es sich um ein vererbtes Vermögen von über 13.000.000 Euro handelt. Die höchsten Steuersätze gelten hier in Steuerklasse III. Ganze 50 Prozent des vererbten Vermögens fallen in dem Fall an den Staat. Viele wollen das vermeiden – und entscheiden sich für eine Schenkung.
Wie die Stiftung Warentest als größte deutsche Verbraucherorganisation informiert, gibt es auf den ersten Blick keinen großen Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft: Beides wird besteuert, es gelten dieselben Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge. Dennoch könne eine Schenkung beim Steuern sparen helfen, heißt es weiter. Allerdings müsse immer der Einzelfall betrachtet werden. Wie viele Erben gibt es? Wie groß ist das vererbte Vermögen? Welche Steuerklasse liegt zugrunde? Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfallen wird, können Sie online über Erbschaftsteuer-Rechner in Erfahrung bringen. Auch Ihr Bankberater berät Sie zum Thema.
Wann ist schenken besser als vererben?
Die Schenkung hat gegenüber der Erbschaft einen großen Vorteil: Der Begünstigte kann seinen persönlichen Freibetrag alle zehn Jahre aufs Neue nutzen, so die Stiftung Warentest. Wer also früh damit beginnt, Teile seines Vermögens weiterzugeben, erspart dem Beschenkten eine Steuerzahlung.
Entsprechend sei eine Schenkung vor allem in folgenden Fällen sinnvoll, um sehr hohe Steuerabzüge zu umgehen, so die Stiftung Warentest:
- Eine Schenkung ergibt Sinn, wenn die persönlichen Freibeträge der künftigen Erben nicht reichen würden, um die Immobilie steuerfrei von einem auf den anderen zu übertragen. Beispiel Immobilie: Diese lässt sich in Etappen verschenken. Beispiel Grundstück: Wer etwa Haus und Garten hat, kann das Gartenstück losgelöst verschenken.
- Eine Schenkung ist auch geeignet, wenn Sie einen nahen Verwandten vom Erbe ausschließen möchten und seinen Pflichtteil so gering wie möglich halten halten möchten.