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Von Zeiterfassung bis Urlaubsverfall – das solltet Ihr als Arbeitnehmer wissen

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Von: Carina Blumenroth

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Ein Mann am Laptop vor dem geöffneten Kalender.
Den Kalender im Blick halten solltet Ihr nicht nur bei der Arbeitszeit, sondern auch beim Urlaubsanspruch. Diese Änderungen im Arbeitsrecht solltet Ihr beachten. © Andriy Popov/Imago

Das Jahr 2022 hat einige rechtliche Änderungen für Arbeitnehmer ergeben: von der Arbeitszeiterfassung über den Verfall von Urlaubstagen. Das müsst Ihr wissen.

Im vergangenen Jahr hat sich einiges in der Arbeitswelt getan – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird die Selbstbestimmung immer wichtiger. Ebenso kommen einige Änderungen auf den Arbeitsmarkt zu, wenn die geburtenstarken Jahrgänge – die Babyboomer – in den kommenden Jahren in Rente gehen. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zwar aus der Generation Z kommen, die aber zum Teil andere Erwartungen an das Arbeitsleben haben. Einige Anpassungen im Arbeitsrecht kommen hingegen schon kurzfristiger auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu.

Arbeitsrecht: Eure Arbeitszeit muss ab sofort erfasst werden

Die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig – ein Schritt in diesem großen Bereich soll sein, dass die Arbeitszeit erfasst wird. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am 03. Dezember 2022, dass die Arbeitszeit vom Arbeitgeber ab sofort „objektiv, verlässlich und zugänglich“ erfasst werden müsse. Eine Übergangsfrist gebe es in diesem Fall nicht – offen ist allerdings, wie der Arbeitgeber die Daten erfasst. Möglich seien derzeit etwa eine Erfassung in einer Tabelle oder über ein elektronisches Arbeitszeiterfassungstool – der Gesetzgeber kann allerdings noch konkrete Regelungen dazu treffen, wie der Spiegel berichtet.

Ein Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei, dass Überstunden einfacher nachgehalten werden können, wie Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht, dem Spiegel sagt: „Beschäftigte können ihre Überstunden nun deutlich einfacher geltend machen. Zwar liegt die Nachweispflicht weiterhin bei den Arbeitnehmern, aber für den Arbeitgeber wird es nicht mehr möglich sein, zu behaupten, dass er von den Überstunden gar nichts wusste.“ Besonders die Ruhezeit von elf Stunden soll durch die Erfassung eingehalten werden. Bei Verstößen werden Bußgelder allerdings nicht sofort fällig.

Arbeitsrecht in Deutschland: Urlaub darf nicht mehr so einfach verfallen

Euer Urlaub ist einfach liegen geblieben und dann in der Versenkung verschwunden? Das geht ab jetzt nicht mehr so einfach. Denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Eure freien Tage nur dann noch verjähren dürfen, wenn Ihr von Eurem Arbeitgeber explizit darauf hingewiesen worden seid. Nach Spiegel-Informationen reiche dabei eine einfache Rundmail an alle Kolleginnen und Kollegen nicht aus, aus der Nachricht müsse Euer individueller Urlaubsanspruch herauszulesen sein. Das bedeutet, dass Ihr aktiv auf Euren bestehenden Urlaub hingewiesen werden müsst. Wie weitreichend das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist, ist noch nicht klar. Voraussichtlich Ende Januar 2023 soll entschieden werden, bis wie weit in die Vergangenheit ein Anspruch geltend gemacht werden könne.

Übersichtliche Arbeitsverträge: Das ändert sich im Arbeitsrecht

Ihr als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sollt besser geschützt werden. Das bedeutet, dass Ihr mögliche Fallstricke in Eurem Arbeitsvertrag erkennen können solltet. Im Fokus stehen dabei unter anderem Fristen für Probezeit und Kündigung, aber auch Eure Urlaubstage. Die Industrie- und Handelskammer Regensburg hat die Änderungen im Sommer wie folgt zusammengefasst.

Sollten sich wesentliche Arbeitsbedingungen im Arbeitsverhältnis verändern, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens am Tag der Änderung davon benachrichtigt worden sein. Änderungen in Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Gesetzesänderungen müssen nicht schriftlich angezeigt werden – hier bleibt alles wie gehabt. Neu ist allerdings eine Bußgeldauflage, die bei Verstößen auf den Arbeitgeber zukommen kann. Diese kann bis zu 2.000 Euro hoch sein.

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