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Krank im Urlaub: So rettet Ihr Eure Urlaubstage

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Krank im Urlaub? Das müsst Ihr beachten © Maurizio Gambarini

Welche Rechte haben Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden und was ist dabei zu beachten? Lest hier, was Ihr tun müsst, damit Eure Urlaubstage nicht verfallen und an welchen Ablauf Ihr Euch generell halten solltet.

Dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zufolge hat jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt laut § 3 BUrlG bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage im Jahr, bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20.

Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn man im Urlaub krank wird?

Sinn und Zweck des Jahresurlaubs ist vor allem die Erholung. Deshalb verfällt Euer Urlaubsanspruch nicht, wenn Ihr krank werdet. Denn wenn man krank im Bett liegt, kann man sich nicht von der Arbeit erholen.

Folglich handelt es sich bei Krankheitstagen also nicht um Urlaubstage. Das bedeutet, Ihr könnt Eure beantragten Urlaubstage zurückerstattet bekommen und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Wart Ihr beispielsweise von 14 genommenen Urlaubstagen sieben krank, stehen Euch weitere sieben Urlaubstage zu.

Damit Ihr Eure Urlaubstage zurückbekommt, müsst Ihr Euch allerdings an einen bestimmten Ablauf halten.

So rettet Ihr Eure Urlaubstage und sichert die Fortzahlung des Gehalts:

Geht zum Arzt und lasst Euch krankschreiben

Unabhängig davon, ob Ihr Euch während Eures Urlaubs im In- oder Ausland befindet, solltet Ihr Euch Eure Arbeitsunfähigkeit offiziell per ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung diagnostizieren lassen. Wenn kein ärztliches Attest vorliegt, bekommt Ihr Eure Urlaubstage nicht zurück.

Informiert Euren Arbeitgeber

Meldet Euch offiziell bei der Arbeit krank und lasst Eurem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen. Dies muss noch am selben Tag geschehen, selbst wenn im Arbeitsvertrag eine andere Regelung, wie beispielsweise Krankmeldung mit ärztlichem Nachweis erst ab dem dritten Tag, getroffen wurde.

Außerdem müsst Ihr Euren Vorgesetzten die Kontaktdaten, unter denen Ihr im Urlaub zu erreichen seid, hinterlassen. Sonst könnte der Arbeitgeber laut § 7 EntgFG die Entgeltfortzahlung verweigern.

Wenn Ihr Euch im Ausland befindet, muss außerdem die Krankenkasse informiert werden

Als gesetzlich Krankenversicherte/r müsst Ihr im Krankheitsfall Eure Krankenkasse informieren. Klärt außerdem, welche Behandlungskosten übernommen werden.

Gegebenenfalls kann vor der Reise ins Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert sein, wenn beispielsweise ein Rücktransport aus medizinischer Sicht notwendig wäre.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich vor meinem Urlaub krank werde?

Wenn Ihr vor Eurem Urlaub krank werdet, kann es in bestimmten Fällen so sein, dass Ihr Eure geplante Reise gar nicht erst antreten dürft. Denn alles, was sich negativ auf Eure Genesung auswirkt, ist im Krankheitsfall zu unterlassen.

Wenn Ihr Euch also zum Beispiel am Fuß verletzt habt, dürft Ihr keine lange Wandertour antreten. Ist ein Entspannungsurlaub am Strand geplant, könnt Ihr die Reise antreten, wenn gesundheitlich nichts dagegen spricht. Am besten kommuniziert Ihr aber einfach mit Euren Vorgesetzten offen und ehrlich, was in so einem Fall am besten zu tun ist.

ID/red

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