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BFH: Krankheitskosten leichter von Steuer absetzbar

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München - Arbeitnehmer können finanzielle Belastungen durch eine Krankheit künftig leichter von der Steuer absetzen. Anders als bisher müssen sie dem Finanzamt künftig nicht mehr vor einer Behandlung ein amtsärztliches Attest vorlegen.

Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München vorgestellten Urteil. Das Attest sei häufig vergessen worden und nachträglich hätten die Finanzämter die Krankheitskosten dann nicht anerkannt. Künftig können Steuerzahler den Nachweis auch im Nachhinein durch ein ärztliches Attest erbringen, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.

dpa

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