✔️ Ein Arzt oder eine Ärztin haben attestiert, dass Ihr zur Betreuung oder Pflege Eures erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müsst.
✔️ Eine andere im Haushalt lebende Person kann dies nicht übernehmen.
✔️ Euer Kind ist unter zwölf Jahren oder aufgrund von Beeinträchtigungen auf Betreuung angewiesen.
Bis zu einem Alter von zwölf Jahren könnt Ihr für die Betreuung Eurer Kinder Kinderkrankengeld beantragen. Sollte Euer Kind aufgrund von Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sein, gilt keine Altersgrenze bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.
Die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld stehen Euch gesetzlich zu. Euer Chef kann nicht verlangen, dass Ihr zuerst Eure Überstunden oder das Zeitguthaben aufbraucht, bevor Ihr die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen könnt. Dies kann Euch ebenfalls nicht durch Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge untersagt werden.