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Kind krank: So erhält man Kinderkrankengeld und diese Kinderkrankentage stehen einem zu

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Von: Carina Blumenroth

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Kranker Junge im Bett, Mutter misst Fieber.
Wenn Euer Kind krank ist, könnt Ihr unter Umständen Kinderkrankengeld beantragen. (Symbolbild) © Josep Rovirosa/Imago

Das Kind ist krank – das heißt für Eltern, dass sie umplanen müssen. Jemand muss bei dem Kind bleiben. Mit Kinderkrankentagen und -geld geht das leichter.

Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und mit Kinderkrankengeld versucht die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehende zu entlasten, deren Kinder pandemiebedingt nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können. In diesem und nächstem Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern pro (gesetzlich krankenversichertem) Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende können dies für 60 Tage beantragen. Bei mehreren Kindern kann jeder Elternteil insgesamt maximal 65 Tage beantragen, Alleinerziehende maximal 130 Tage.

Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld und wie hoch ist es?

Eltern (und Alleinerziehende) beantragen das Kinderkrankengeld bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Höhe ist in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wie das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der eigenen Webseite mitteilt. Aber Achtung: seid Ihr oder Euer Kind privat versichert, habt Ihr keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Kinderkrankengeld beantragen, auch wenn das Kind gesund ist?

Bis einschließlich zum 07. April 2023 könnt Ihr Kinderkrankengeld beantragen, wenn Euer Kind gesund ist, aber daheim betreut werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kindergarten, die Schule oder die Institution, in der Euer Kind normalerweise ist, geschlossen ist oder nur eingeschränkten Zugang hat. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Eurem Kind der Zugang aufgrund eines positiven Schnelltests untersagt ist. Auch, wenn das Kind auf behördliche Empfehlung die Institution nicht besucht, kann Kinderkrankengeld beantragt werden.

Checkliste: Dann könnt Ihr Kinderkrankengeld beantragen

✔️ Ihr seid gesetzlich versichert und habt Anspruch auf Krankengeld.
✔️ Ein Arzt oder eine Ärztin haben attestiert, dass Ihr zur Betreuung oder Pflege Eures erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müsst.
✔️ Eine andere im Haushalt lebende Person kann dies nicht übernehmen.
✔️ Euer Kind ist unter zwölf Jahren oder aufgrund von Beeinträchtigungen auf Betreuung angewiesen.

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Gibt es eine Altersgrenze bei dem Kinderkrankengeld?

Bis zu einem Alter von zwölf Jahren könnt Ihr für die Betreuung Eurer Kinder Kinderkrankengeld beantragen. Sollte Euer Kind aufgrund von Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sein, gilt keine Altersgrenze bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.

Muss ich meine Überstunden abfeiern, bevor ich Kinderkrankentage nehmen kann?

Die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld stehen Euch gesetzlich zu. Euer Chef kann nicht verlangen, dass Ihr zuerst Eure Überstunden oder das Zeitguthaben aufbraucht, bevor Ihr die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen könnt. Dies kann Euch ebenfalls nicht durch Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge untersagt werden.

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