Wer privat krankenversichert ist, kann sich nicht mit der eAU krankmelden. Ebenfalls bekommen Minijobber in Privathaushalten keine Möglichkeit der eAU. Privatärztinnen und -ärzte und Behandlungen aus dem Ausland werden ebenfalls nicht elektronisch erfasst.
So funktioniert die eAU
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist erkrankt und geht zu einem Arzt oder einer Ärztin. Eine Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt, die eAU wird ausgestellt.
- Daten werden an die Krankenkasse übermittelt.
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommt einen Ausdruck der eAU-Daten. Im Anschluss meldet man dem Arbeitgeber die Erkrankung und das Datum des Arztbesuchs. Die AU in Papierform muss nicht mehr ausgehändigt werden.
- Arbeitgeber wendet sich an die zuständige Krankenkasse und erfragt die erforderlichen Daten. Die Daten, die der Arbeitgeber erhält, ändern sich nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.
Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld beziehen – sie also seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind – brauchen Arbeitgeber keinen Nachweis der eAU einzuholen. Ebenso sind Arbeitgeber nur berechtigt, Informationen zu erfragen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin diese über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat.
Ihr seid gerade erkrankt und wollt Sport machen? Unter Umständen dürft Ihr das, Ihr solltet nur nicht den Genesungsprozess beeinträchtigen.