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Ab Januar wird die AU elektronisch: Das müsst Ihr über die Umstellung wissen

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Von: Carina Blumenroth

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Der gelbe Schein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bis Ende des Jahres geht die Pilotphase der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bis dahin kann es Übergangsweise noch den „gelben Schein“ geben. © McPHOTO/B. Leitner/Imago

Ihr seid krank und habt einen „gelben Schein“. Für Euch bedeutet das, dass Ihr Briefe an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken müsst. Das ändert sich bald.

Hals- und Gliederschmerzen, eine verschnupfte Nase oder Fieber – Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit gibt es viele und derzeit gibt es auch einige Möglichkeiten, wie eine Krankmeldung ablaufen kann. Bis zum Jahreswechsel gibt es eine Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die soll den Vorgang des Krankmeldens für Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher machen. Aktuell gibt es allerdings erst einmal einen Mehraufwand.

Krankmeldung: Pilotphase der eAU verlängert

Die Digitalisierung wird Stück für Stück weiter ausgebaut – so soll auch die Krankmeldung digitaler werden. Seit Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen senden. Seit Januar 2022 können Arbeitgeber und Steuerberater die Daten der Arbeitsunfähigkeiten bei den Krankenkassen erfragen. Eigentlich sollte Ende Juni 2022 dann die Pilotphase enden – das klappte allerdings nicht, weil nicht alle Praxen für das eAU-Verfahren ausgestattet sind. Es fehlt teilweise die technische Infrastruktur. Die Pilotphase der eAU ist bis Ende Dezember 2022 verlängert worden.

Ihr werdet zum Wochenende krank? Lest hier nach, ob das die Drei-Tages-Frist beeinflusst.

Gelber Schein oder eAU – wie melde ich mich bis Dezember krank?

Einige Arztpraxen arbeiten derzeit doppelt, wenn sie eine Krankmeldung ausstellen. Das bedeutet: Sie übermitteln die Daten elektronisch an die Krankenkassen, müssen aber trotzdem den „gelben Schein“ in dreifacher Ausführung ausstellen. Dieser Vorgang entfällt dann zum 01. Januar 2023 – ab dann müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch keine Bescheinigung mehr an die Krankenkasse bzw. den Arbeitgeber schicken, wie Wirtschaft-Regional informiert. Grundsätzlich seid Ihr bis Dezember auf der sicheren Seite, wenn Ihr – sofern Ihr den „gelben Schein“ erhaltet– diese Mitteilung an Krankenkasse und Arbeitgeber schickt. Das ist vor allem bei den Krankenkassen aber nicht mehr zwingend notwendig.

Krankschreibung: Das sind Vorteile der eAU

Für wen gilt die eAU nicht?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deckt nicht alle Arbeitsverhältnisse und Versicherungsstatus ab.
Wer privat krankenversichert ist, kann sich nicht mit der eAU krankmelden. Ebenfalls bekommen Minijobber in Privathaushalten keine Möglichkeit der eAU. Privatärztinnen und -ärzte und Behandlungen aus dem Ausland werden ebenfalls nicht elektronisch erfasst.

So funktioniert die eAU

  1. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist erkrankt und geht zu einem Arzt oder einer Ärztin. Eine Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt, die eAU wird ausgestellt.
  2. Daten werden an die Krankenkasse übermittelt.
  3. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommt einen Ausdruck der eAU-Daten. Im Anschluss meldet man dem Arbeitgeber die Erkrankung und das Datum des Arztbesuchs. Die AU in Papierform muss nicht mehr ausgehändigt werden.
  4. Arbeitgeber wendet sich an die zuständige Krankenkasse und erfragt die erforderlichen Daten. Die Daten, die der Arbeitgeber erhält, ändern sich nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld beziehen – sie also seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind – brauchen Arbeitgeber keinen Nachweis der eAU einzuholen. Ebenso sind Arbeitgeber nur berechtigt, Informationen zu erfragen, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin diese über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat.

Ihr seid gerade erkrankt und wollt Sport machen? Unter Umständen dürft Ihr das, Ihr solltet nur nicht den Genesungsprozess beeinträchtigen.

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