1. rosenheim24-de
  2. Leben
  3. Karriere

Krankmeldung per E-Mail: Fünf Aspekte, die Ihr beachten solltet

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Kommentare

Eine sichtlich erschöpfte Frau sitzt vor ihrem PC am Schreibtisch und legt die Hände auf ihr Gesicht, die Augen sind geschlossen.
Wenn es Ihnen nicht gut geht, können Sie sich auch elektronisch per Mail krankmelden. (Symbolbild) © Science Photo Library/imago

Im Winter erwischt die Erkältungswelle tausende Arbeitnehmer. Aber wie meldet man sich eigentlich richtig krank? Reicht eine kurze E-Mail?

Die Nase läuft, der Kreislauf ist im Keller – an Arbeit ist heute nicht zu denken. Sind Arbeitnehmer krank, müssen sie sich umgehend bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Dafür reicht rein rechtlich gesehen auch eine E-Mail aus. Was Ihr dabei beachten müsst, erfahrt Ihr im Folgenden.

Kann ich mich per E-Mail krankmelden?

Fallt Ihr krankheitsbedingt aus, müsst Ihr Euren Arbeitgeber umgehend informieren, dass Ihr heute nicht am Arbeitsplatz erscheint. Und zwar rechtzeitig – also bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr normalerweise Euren Dienst beginnt. Das ist wichtig, damit sich Euer Chef um eine mögliche Vertretung kümmern kann und der Betrieb reibungslos abläuft.

Arbeitnehmer sind sogar per Gesetz zur Krankmeldung verpflichtet. In Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) heißt es: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ Versäumt Ihr es, Euch rechtzeitig krankzumelden, droht eine Abmahnung.

Wie die Krankmeldung an den Arbeitgeber übermittelt werden muss, dafür gibt es allerdings keine gesetzlichen Vorgaben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet weder zwischen Telefonat, E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht. Im Grunde ist alles erlaubt. Wenn Ihr Euch per E-Mail krankmeldet, müsst Ihr jedoch sichergehen, dass die Nachricht vom Adressat gelesen wird. Im Zweifel solltet Ihr sicherheitshalber anrufen.

In vielen Betrieben ist genau geregelt, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat. Erkundigt Euch am besten schon bei Antritt der Stelle nach dem gewünschten Ablauf bei einer Krankmeldung.

Muster: So könnte eine Krankmeldung per E-Mail aussehen

Meldet Ihr Euch per E-Mail krank, solltet Ihr einige Punkte beachten, um in kein rechtliches Fettnäpfchen zu tappen. Wir empfehlen, folgende Fragen zu beantworten:

Die Krankmeldung könnte dann so aussehen:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“

Krankmeldung: Muss ich meine Krankheit mitteilen?

Eure genaue Krankheit und Symptome müsst Ihr in der Krankmeldung nicht preisgeben – das geht den Arbeitgeber nichts an. Es gibt jedoch Ausnahmen: Habt Ihr Euch etwa mit dem Corona-Virus infiziert oder besteht ein Verdacht, muss eine Meldung an den Arbeitgeber erfolgen, damit dieser weitere Maßnahmen treffen und eventuell Kollegen in Quarantäne schicken kann.

Auch für andere ansteckende Krankheiten kann es Ausnahmen geben, erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dies ist etwa bei Masern, Mumps, Influenza oder Hepatitis B der Fall. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht laut dpa. Folgende Fehler gilt es bei der Krankmeldung übrigens zu vermeiden.

Auch interessant

Kommentare