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Krankheit schützt vor Kündigung? Ein Mythos - wann eine Entlassung möglich ist

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Von: Carina Blumenroth

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Kündigungsschreiben wegen Krankheit
Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. © Zoonar.com/Wolfilser/Imago

Wenn Ihr krank seid, seid Ihr unkündbar – das ist ein Mythos. Unter bestimmten Voraussetzungen könnt Ihr auch während Eurer Krankheit den Job verlieren.

Ihr seid erkrankt und habt Euch ordnungsgemäß bei Eurem Chef krankgemeldet und ihn über die voraussichtliche Dauer informiert. Sollten sich die Krankentage bei Euch summieren, kann es möglich sein, dass Ihr die Kündigung erhaltet. Das geht beispielsweise bei häufigen Kurzerkrankungen mit der personenbedingten Kündigung.

Ganz so leicht funktioniert das allerdings nicht – es müssen vorher genaue Abwägungen getroffen werden, dabei wird unter anderem auf die Situation der Arbeitnehmer geachtet – beispielsweise das Alter und die Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle.

Kündigung während der Krankschreibung ist möglich

Der „Gelbe Schein“, den Ihr vermutlich aus der Vergangenheit kennt, wenn Ihr Eurem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugeschickt habt, schützt einerseits nicht vor einer Kündigung und andererseits steht aktuell dessen Ablaufdatum bevor. Ab Januar 2023 müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankschreibung nicht mehr zuschicken, dieser fragt im Krankheitsfall Eure Krankenkasse an und erhält die Daten elektronisch.

Was sich allerdings nicht ändert, ist die Tatsache, dass Ihr aufgrund einer Krankheit die Kündigung ausgesprochen bekommen könnt. Auf der IG-Metall-Webseite schreibt Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender: „Entgegen anderslautenden Gerüchten ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit auszusprechen.“ Damit dies allerdings rechtskräftig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ist eine Kündigung im Krankheitsfall sozial gerechtfertigt?

Im Anschluss wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, dafür werden verschiedene Faktoren angeschaut:

Wie oft darf ich krank sein, ohne meinen Job zu gefährden?

Wenn Ihr häufige Kurzerkrankungen habt oder dauerhafte und langanhaltende Erkrankungen, müsst Ihr mit einer Kündigung rechnen. Arbeitsgerichte prüfen in solchen Fällen die Krankheitsverläufe der vergangenen drei Jahre, wie Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender auf der IG-Metall-Webseite informiert. „War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung“, sagt Bender weiter. Sind Arbeitnehmer mehr als 30 Tage oder sechs Wochen erkrankt, gilt dies als unzumutbar für den Arbeitgeber.

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