Teilzeitarbeit: Eine Zeit lang weniger Stunden arbeiten – das können Sie vereinbaren

Teilzeit arbeiten, das ist ein weit verbreitetes Arbeitsmodell – in Deutschland arbeiten besonders Frauen in Teilzeit – oft ist die Kinderbetreuung der Grund dafür.
Vier-Tage-Woche, Vollzeit, Teilzeit – es gibt viele Arbeitsmodelle und Begriffe, die mal mehr, mal weniger prominent gesetzt werden, wie beispielsweise Work-Life-Balance oder New Work. Viele Menschen mögen Flexibilität in dem eigenen Alltag und damit einhergehend auch mit dem Berufsleben. Für einige kann das Modell der Teilzeitarbeit eine sinnvolle Sache sein. Dieses Modell kann man auch auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen.
Von Vollzeit auf Teilzeit: Grundsätzlich ist eine Verringerung der Arbeitsstunden möglich
Die Vollzeitstelle so reduzieren, dass man „nur“ noch Teilzeit arbeitet – das ist grundsätzlich machbar, hängt allerdings von einigen Faktoren ab, die unter anderem gesetzlich verankert sind. Beispielsweise können Sie verlangen, dass Ihre Stunden verkürzt werden, wenn Sie mindestens sechs Monate in dem Unternehmen unter Vertrag stehen. Damit Sie dies tun können, müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Start schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Dabei sollten Sie auch die Verteilung Ihrer Arbeitszeit angeben.
- Der Arbeitgeber muss dem Anliegen des Arbeitnehmers zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Betriebliche Gründe liegen vor, „wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht“, wie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschrieben ist. Gründe für eine Ablehnung können ebenfalls schon im Tarifvertrag aufgeführt sein.
- Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor der geplanten Verkürzung in Schriftform antworten.
- Nach Zustimmung oder Ablehnung kann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin erst nach Ablauf von zwei Jahren eine erneute Verkürzung der Arbeitszeit beantragen. Bekommen Sie keine Antwort oder können sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht einen Monat vorab einigen, wird die Zeit automatisch verringert, so wie Sie es angegeben haben.
- Für die Verkürzung: Der Arbeitgeber sollte mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, damit die Verkürzung so durchgesetzt werden kann.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html
Mal ein Teilzeit-Jahr einlegen – das geht unter gewissen Anforderungen
Sie arbeiten schon länger als sechs Monate in Ihrem Betrieb und Sie wollen auf Zeit weniger arbeiten? Unter gewissen Bedingungen können Sie bis zu fünf Jahre in Teilzeit arbeiten. Allerdings müssen in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Wenn Sie diese Regelung in Betracht ziehen, dann haben Sie ein Recht darauf, dass Sie nach Ablauf der Verkürzung wieder Vollzeit Ihre Stelle antreten können. Das ist nicht bei allen Modellen der Fall, wie ZDFinfo berichtet.
Teilzeit auf Zeit: Darf mein Arbeitgeber mich benachteiligen, wenn ich das Modell in Anspruch nehme?
Wenn Sie Teile des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Anspruch nehmen möchten, dann dürfen Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber benachteiligt werden. Alleine die in Anspruchsnahme dieser Möglichkeiten rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung. Falls Sie eine Arbeitszeitverkürzung in Betracht ziehen, holen Sie sich vorab bestenfalls Unterstützung und Beratung. Das könnten Sie beispielsweise bei Ihrem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht machen. Sollten Sie nach der Verkürzung der Arbeitszeit Schwierigkeiten haben, zu Ihrer gewohnten Stundenanzahl zurückzukehren, ist ebenfalls eine fachliche Beratung angemessen.