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Teilzeitarbeit: Eine Zeit lang weniger Stunden arbeiten – das können Sie vereinbaren

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Von: Carina Blumenroth

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Ein Mann unterzeichnet einen Vertrag.
Sie wollen für ein paar Jahre Ihre Vollzeitarbeit auf eine Teilzeitstelle kürzen? Das ist prinzipiell möglich, allerdings muss das schriftlich abgeklärt werden. © Eric Audras/Imago

Teilzeit arbeiten, das ist ein weit verbreitetes Arbeitsmodell – in Deutschland arbeiten besonders Frauen in Teilzeit – oft ist die Kinderbetreuung der Grund dafür.

Vier-Tage-Woche, Vollzeit, Teilzeit – es gibt viele Arbeitsmodelle und Begriffe, die mal mehr, mal weniger prominent gesetzt werden, wie beispielsweise Work-Life-Balance oder New Work. Viele Menschen mögen Flexibilität in dem eigenen Alltag und damit einhergehend auch mit dem Berufsleben. Für einige kann das Modell der Teilzeitarbeit eine sinnvolle Sache sein. Dieses Modell kann man auch auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen.

Von Vollzeit auf Teilzeit: Grundsätzlich ist eine Verringerung der Arbeitsstunden möglich

Die Vollzeitstelle so reduzieren, dass man „nur“ noch Teilzeit arbeitet – das ist grundsätzlich machbar, hängt allerdings von einigen Faktoren ab, die unter anderem gesetzlich verankert sind. Beispielsweise können Sie verlangen, dass Ihre Stunden verkürzt werden, wenn Sie mindestens sechs Monate in dem Unternehmen unter Vertrag stehen. Damit Sie dies tun können, müssen Sie folgende Schritte beachten:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html

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Mal ein Teilzeit-Jahr einlegen – das geht unter gewissen Anforderungen

Sie arbeiten schon länger als sechs Monate in Ihrem Betrieb und Sie wollen auf Zeit weniger arbeiten? Unter gewissen Bedingungen können Sie bis zu fünf Jahre in Teilzeit arbeiten. Allerdings müssen in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Wenn Sie diese Regelung in Betracht ziehen, dann haben Sie ein Recht darauf, dass Sie nach Ablauf der Verkürzung wieder Vollzeit Ihre Stelle antreten können. Das ist nicht bei allen Modellen der Fall, wie ZDFinfo berichtet.

Teilzeit auf Zeit: Darf mein Arbeitgeber mich benachteiligen, wenn ich das Modell in Anspruch nehme?

Wenn Sie Teile des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in Anspruch nehmen möchten, dann dürfen Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber benachteiligt werden. Alleine die in Anspruchsnahme dieser Möglichkeiten rechtfertigt beispielsweise keine Kündigung. Falls Sie eine Arbeitszeitverkürzung in Betracht ziehen, holen Sie sich vorab bestenfalls Unterstützung und Beratung. Das könnten Sie beispielsweise bei Ihrem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht machen. Sollten Sie nach der Verkürzung der Arbeitszeit Schwierigkeiten haben, zu Ihrer gewohnten Stundenanzahl zurückzukehren, ist ebenfalls eine fachliche Beratung angemessen.

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