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Möbelpacker räumen Wohnung leer, nehmen Leiche mit und lagern sie ein

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Von: Martina Hunger

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Möbelpacker bei Umzug (Symbolbild) © Sven Hoppe/DPA

Zwei Monate nachdem Speditions-Mitarbeiter in Darmstadt eine Wohnung leer geräumt haben, realisieren sie, dass etwas nicht stimmt. Plötzlich machte sich ein unangenehmer Geruch im Lager breit.

Darmstadt – Bei einer Wohnungsräumung in Darmstadt hat ein Speditionsunternehmen nach Behördenangaben versehentlich eine Leiche mitgenommen und eingelagert. Die Möbelpacker hielten den Toten demnach für eine Schaufensterpuppe. Möglich sei, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass die vollständig bekleidete Leiche des damals 58-jährigen Mannes auch für eine „Art Reanimationspuppe“ gehalten worden sei.

Der Sprecher weiter: „Das ist zwar schwer vorstellbar, aber es scheint tatsächlich so gewesen zu sein.“ Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag sagte, wurde der Irrtum erst rund zwei Monate später entdeckt, als die vermeintliche Puppe begann zu verwesen. Die komplett bekleidete Puppe, welche nach „Bild“-Informationen an der Heizung in der Wohnung lehnte, begann demnach nach zwei Monaten zu riechen und sich grün zu verfärben.

„Verwesungszustand der Leiche war weit fortgeschritten“

Sämtliche Gegenstände aus der Wohnung galten nach der Räumung am 9. Februar als gepfändet, wurden mitgenommen und zunächst eingelagert. Als am 14. April ein Gerichtsvollzieher die Gegenstände sichten wollte, um ihren Wert zu taxieren, verständigte er die Polizei. Wann der Mieter genau verstorben ist, konnte laut Staatsanwaltschaft nicht abschließend geklärt werden. „Wir gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Räumung noch keine wesentlichen Merkmale einer Zersetzung gegeben waren“, so Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt. „Der Verwesungszustand der Leiche war inzwischen entsprechend weit fortgeschritten“, so der Sprecher weiter.

Eine Obduktion habe ergeben, dass es sich bei dem Toten um den Mieter der Wohnung handelte. Dieser musste laut Staatsanwaltschaft das Haus räumen, ein Gerichtsvollzieher hatte die Spedition beauftragt. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Mann das Leben nahm oder eines natürlichen Todes starb. Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gab es demnach keine. Auch eine eventuelle Störung der Totenruhe liegt laut Staatsanwaltschaft nicht vor, dazu brauche es einen Vorsatz, der sei nicht erkennbar.

mh

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