Unfall mit Känguru: Versicherung zahlt oft nicht
Bayreuth - Springt einem Autofahrer ein ausgebüxtes Känguru vor das Auto - wie zuletzt in Oberfranken geschehen - greift die Teilkaskoversicherung nicht unbedingt. Die Gründe:
Springt einem Autofahrer ein ausgebüxtes Känguru vor das Auto - wie zuletzt in Oberfranken geschehen - greift die Teilkaskoversicherung nicht unbedingt. Für Unfälle mit derlei Exoten gelten oft andere Regeln als für solche mit Reh oder Wildschwein, teilte der ADAC am Freitag in München mit. Die meisten Unternehmen wickelten Wildschäden über das Bundesjagdgesetz ab. Kängurus kommen darin nicht vor - schließlich gibt es sie in Deutschland nicht in freier Wildbahn.
Der Automobilclub empfiehlt, Verträge abzuschließen, die “Kollisionen mit Tieren aller Art“ beinhalten. In einem Fall wird der Autofahrer ohnehin nicht haftbar gemacht: Entwischte das Känguru nicht einem Zoo, sondern einem privaten Halter, ist dieser verantwortlich.
Das Beuteltier war Anfang Februar einem 49 Jahre altem Zoohändler entwischt, der das Känguru in einem Käfig bei sich zu Hause hielt. Wie die Polizei in Bayreuth am Dienstag mitteilte, hatte der Mann mehrfach vergeblich versucht, das Tier einzufangen. Dem Bericht zufolge sprang es geradewegs in das Auto eines 30-Jährigen. Dieser kam mit dem Schrecken davon.
dpa