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Chef darf Unterwäsche vorschreiben

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© dpa

Köln - Ist Ihr Chef mit Ihrer Unterwäsche einverstanden? Das wissen Sie nicht? Sollten Sie aber. Laut einem Gerichtsurteil muss er mit Farbe und Muster einverstanden sein.

Hier ist das kuriose Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zu den "Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche":

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden, dass Mitarbeiterinnen nicht vorgeschrieben werden darf, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen, und von männlichen Mitarbeitern nicht verlangt werden darf, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen.

Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt.

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Andere umstrittene Teile der Regelung über das Erscheinungsbild der Mitarbeiter hielt das Gericht dagegen für wirksam, so z.B. – wegen der Verletzungsgefahr für die Passagiere – die Anweisung, Fingernägel „ in maximaler Länge von 0,5 cm über der Fingerkuppe zu tragen“.

Auch folgende Vorschriften über das Tragen von Unterwäsche sah das Gericht nicht als unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeiterinnen an, weil sie dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild dienten:

Pressemitteilung des Landesarbeitsgericht Köln zum Beschluss vom 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

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