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„Du bist so 1 Pimmel“ - Tweet führt zu Hausdurchsuchung und Nutzer macht seiner Wut Luft

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Von: Max Partelly

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Ein beleidigender Tweet gegen den Hamburger Senator Andy Grote (SPD) führte offenbar für einen Twitter-Nutzer zu einer Hausdurchsuchung.
Ein beleidigender Tweet gegen den Hamburger Senator Andy Grote (SPD) führte offenbar für einen Twitter-Nutzer zu einer Hausdurchsuchung. © picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt/Twitter Screenshot (Montage)

Wegen eines Kommentars unter einem Tweet des Hamburger Senators Andy Grote (SPD) wurde die Wohnung eines Nutzers durchsucht. Der Vorwurf lautet Beleidigung, da der Nutzer Grote als „1 Pimmel“ bezeichnet haben soll.

Hamburg - Im Internet muss es nicht immer der höflichste Umgangston sein. Zumindest bekommt man diesen Eindruck beim Blick in die Mehrheit der Kommentarspalten auf Social Media. Der Gesetzgeber gibt jedoch Grenzen vor, wo der digitale Schlagabtausch nicht mehr in Ordnung ist. Eine dieser Grenzen hat offenbar ein Twitter-Nutzer übertreten, als er einen Tweet des Hamburger Senators Andy Grote (SPD) mit „du bist so 1 Pimmel“ kommentierte. Die vier Worte und die eine Zahl hatten Folgen.

Am Mittwoch (8. September) postete der Nutzer, der den Tweet abgesetzt hatte, einen Teil eines Durchsuchungsbeschlusses. Um 6 Uhr in der Früh habe es bei ihm eine Hausdurchsuchung gegeben. Sechs Beamte hätten das Gerät gesucht, von dem der Tweet an Andy Grote verfasst und abgeschickt wurde. Dass zwei Kinder im Haushalt leben würden, sollen die Beamten gewusst haben, so der erboste Nutzer.

Die Reaktionen auf dieses Vorgehen ließen nicht lange auf sich warten. Am Donnerstagmorgen wurde der Tweet bereits weit über 2000 Mal geteilt und erhielt über 14.000 Likes. Die Meinungen zur Durchsuchung sind gespalten. Während die einen hinter dem Vorgehen der Polizei einen eindeutigen Einschüchterungsversuch sehen, weisen andere darauf hin, dass der Tatbestand einer Beleidigung nachweislich vorliegt.

Ein Nutzer schreibt in einer Antwort auf den Tweet mit dem Durchsuchungsbeschluss: „So eine dämliche Äußerung führt zu einer HAUSDURCHSUCHUNG? Sorry, aber hier hat wohl jemand seine Privat-Polizei!“ Auf der Gegenseite finden sich Aussage wie diese: „Dann begeht keine #hatespeech Straftaten, dann braucht man sich auch nicht wundern, dass es Konsequenzen hat. Ursache Wirkung?“

Laut einem Bericht der „WELT“ stellte Grote die Strafanzeige selbst, nachdem der „Pimmel“-Tweet von einem Polizisten gelesen wurde. Ein Ausnahmefall sei die Durchsuchung wegen sogenannter Hatespeech nicht gewesen, heißt es weiter. Demnach erfülle der fragliche Tweet den Tatbestand der Beleidigung, was zu einer Hausdurchsuchung führen kann. Der Tweet, der die Durchsuchung auslöste, ist derweil nicht mehr unter dem Beitrag von Grotes Profil lesbar. An seiner Stelle wird darauf hingewiesen, dass Twitter den Post aufgrund des deutschen Rechts zurückhalte. Der Vorfall wird unter anderem als „PimmelGate“ bezeichnet.

mda

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