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Nach Antisemitismus-Vorwürfen: Anklage gegen Gil Ofarim wegen Verleumdung

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Von: Max Partelly

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Musiker Ofarim
Der Musiker Gil Ofarim sieht sich nach seinen Antisemitismus-Vorwürfen gegen einen Angestellten eines Leipziger Hotels nun wohl selbst mit einer Anklage konfrontiert. (Archivbild) © Tobias Hase/dpa

Im Herbst 2021 wurde der Musiker Gil Ofarim nach eigenen Angaben Opfer eines antisemitischen Vorfalls im Leipziger „Westin Hotel“. Dieser schlug hohe Wellen. Nun könnte sich Ofarim selbst mit einer Anklage konfrontiert sehen.

Leipzig – Im Oktober 2021 kam es zu dem Vorfall, der schnell in aller Munde sein sollte. „Packen Sie Ihren Stern ein“, soll ein Angestellter des „Westin Hotel“ zu Ofarim gesagt haben. Die Aussage bezog sich laut dem Musiker selbst auf eine Kette mit dem Davidstern, die er um den Hals trug. Ofarim veröffentlichte daraufhin ein Video, in dem er sichtlich aufgebracht von dem unwürdigen Umgang erzählte. Der mutmaßliche antisemitische Vorfall löste eine Reihe von Reaktionen aus – die meisten zeigten solidarisch mit dem Musiker. Gil Ofarim war nach dem Vorfall sogar auf Platz drei der meistgesuchten Personen auf Google in Deutschland.

Gil Ofarim sah sich nach einer ersten Anzeige schnell mit dem Vorwurf der Verleumdung konfrontiert, da seine Version des Vorfalls nicht bestätigt werden konnte. Er wehrte sich gegen einen Mitarbeiter des Leipziger „Westin“ mit einer weiteren Anzeige. Wenig später stellte Ofarims Anwalt die Untersuchungen des „Westin“ Hotels infrage. Die vom Hotel aufgetragene Untersuchung könne dem ernsten Thema des Antisemitismus nicht gerecht werden.

Nun könnte sich die Situation für den 39-Jährigen ändern. Demnach soll die Staatsanwaltschaft Leipzig Gil Ofarim jetzt wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung anklagen.

Nach Antisemitismus-Vorwürfen: Staatsanwaltschaft klagt Gil Ofarim wegen Verleumdung an

Die Vorwürfe, die Ofarim im Herbst 2021 publik machte und danach bei verschiedenen Medien wiederholt hatte, ließen sich laut den Ermittlern nicht erhärten. Das Verfahren gegen den Hotel-Mitarbeiter werde demnach eingestellt.

Die Beweislage für Ofarim scheint sehr dünn zu sein. Laut SPIEGEL konnte in dem Fall von 30 Befragten kein einziger als Zeuge den Vorfall, wie er von Ofarim geschildert wird, bestätigen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, dass hinreichender Tatverdacht bestehe, dass Ofarim mit dem Video im Oktober letzten Jahres wissentlich Unwahrheiten veröffentlicht habe. Auch um die ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen für den Angestellten des Hotels seien ihm bewusst gewesen.

Darüber hinaus besteht der Vorwurf, dass Gil Ofarim bei einer Vernehmung nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt hatte. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

mda/afp

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